Wenn eine Immobilie ersteigert wird beginnt dann das im Grundbuch vermerkte Nutzungsrecht neu ? Wortlaut: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden. Da dies nicht geschah müßte doch hier eine neue Rechtsforderung gegenüber der Gemeinde bestehen Wer kennt sich hier aus ?