Hausverkauf trotz Maklervertrag möglich?

Hallo zusammen,

ich habe für mein Haus einen Interessenten gefunden, der nicht über den beauftragten Makler vermittelt wurde. Dieser möchte das Haus nun gerne kaufen. Nun ist mir bekannt, dass es sich dabei um dünnes Eis handeln kann, wenn man ohne Mitwirkung des Maklers an einen anderen Interessenten verkauft. Das könnte selbst dann der Fall sein, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Maklervertrages (ist bereits gekündigt) zustande kommt. Mir ist auch bekannt, dass dies sehr stark vom Inhalt des Maklervertrages abhängig ist. Deshalb habe ich nachgeschaut und richte meine Fragen nun mit speziellem Vertragsinhalt an Euch:

  1. Die Überschrift lautet Alleinauftrag. Daraus schließe ich, dass ich während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler oder sonstwen mit dem Verkauf des Hauses beauftragen darf. Ist das korrekt oder besagt die Formulierung noch mehr?

  2. Im Vertrag steht, das empfohlen wird, andere Interessenten dem Makler zu melden. Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung und somit nicht bindend. Ich deute das so, dass ich sehrwohl mit Interessenten verhandeln oder sogar verkaufen darf, selbst wenn der Vertrag noch läuft.

  3. Ein Passus, der mir ausdrücklich verbietet selbst zu verkaufen steht nicht im Vertrag. Demnach darf ich doch auch während der Laufzeit mit einem Interessenten verjandeln und verkaufen, wenn dieser nicht über den Makler zu mir gekommen ist, oder!?

  4. Der Makler behält sich lediglich vor, Kosten für Inserate in Rechnung zu stellen, sofern er keinen Käufer für die Immobilie gefunden hat. Das muss er mir dann aber sicher detailliert per Rechnung nachweisen. Das halte ich für dreist bzw. denke, dass es sich um Unternehmerisches Risiko handelt. Aber gut, soll er mal berechnen.

Ich bin sehr auf Eure Antworten gespannt und versuche Rückfragen zum Vertrag möglichst schnell zu beantworten.

lg Vladi

Haus, Recht, Immobilien, Makler