Hallöchen,

ich habe jetzt schon einiges dazu gelesen, habe aber noch keine gezielte Antwort gefunden, die zu meiner Frage passt.

Wir haben ein Haus gekauft, indem wir vorher zur Miete gewohnt haben. Das Geld ist auch bereits geflossen, die Bestätigung vom Verkäufer an den Notar raus, das sie das Geld erhalten haben - kurzum, Hausbesitzer sind wir bereits und bewohnen es auch.

Im Schopf lagert noch Zubehör zum Haus - verpackter Laminat, der als Ersatz für den im Haus verlegten Laminat dient, es ist also der selbe. Darüber hinaus ein Rolladen, passend für ein Fenster hier im Haus, Bodenleisten und das Holz, das wir im gesamten Haus als Decke haben. Im Kaufvertrag steht "Inventar/Mobiliar sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages".

Meine Frage richtet sich demnach nach folgender Regelung:

§ 97 Zubehör

(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.

(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

Daher meine Frage - gehören die genannten Gegenstände als Zubehör zu dem Kauf, da sie deutlich in Zusammenhang mit der Immobilie stehen und dafür einzusetzen sind oder der hat der Verkäufer das Recht diese Sachen einfach abzuholen und dies auch nachdem der Kauf bereits abgeschlossen ist?

Liebe Grüße und Danke im Voraus.