Hauskauf mit Anzahlung aber nicht gelöschter Grundschuld

Hi,

wir haben ein Haus gekauft (Notarvertrag unterschrieben, Kredit unterschrieben). Einzug ist allerdings erst in einem Jahr d.h. September 2015.

Vorab ist eine Anzahlung i.H.v. 100.000 € fällig, welche zur Löschung der Grundschuld (steht mit 150.000 € drin) gezahlt werden sollte. Voraussetzung für die Anzahlung war eine Auflassungsvormerkung und die gesicherte Lastenfreistellung.

Nun sagt die Bank aber, dass sie erst bei voller Kaupfpreiszahlung (450.000 €) die Löschurkunde freigibt.

Der Notar sieht trotzdem alle Voraussetzungen für die Zahlung der 100.000 € gegeben und wir müssen nun innerhalb von 7 Tagen das Geld überweisen.

D.h. wir zahlen nun 100.000 € und die Grundschuld bleibt im Grundbuch trotzdem stehen, bis wir die Restzahlung (350.000 €) im September 2015 zahlen.

  1. Was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren? Sind die 100.000 € dann weg, wenn die Bank das Haus zwangsversteigert? Eine Forderung gegen den Verkäufer wäre sinnlos, da dieser bereits jetzt überschuldet ist. Die Grundschuld steht vom Rang über unserer Vormerkung und bei einer Versteigerung wird unsere Vormerkung gelöscht, wurde mir von Notar mitgeteilt.

  2. Es gibt eine Entschädigungszahlung, wenn der Auszug später stattfindet, diese wird vom Restpreis abgezogen, d.h. es wären nie 450.000 € zur Zahlung fällig, wäre die Grundschuld dann gar nicht zu löschen? Der Notar kann uns hier leider nicht weiterhelfen.

Recht, Immobilien, Grundschuld., Hauskauf, Anzahlung
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