Eine Mutter kauft treuhänderisch für ihren minderjährigen Sohn eine kleine Immobilie von einem Privatmann. Der notarielle Kaufvertrag sieht vor, dass die Kaufsumme erst fällig ist, wenn die Zustimmung des Familiengerichts vorliegt. Nach zweieinhalb Monaten erklärt das Familiengericht, dass für eine Entscheidung ein Verkehrwertgutachten beizubringen ist. Auf welcher Rechtsgrundlage steht diese Forderung? Wer beantragt dieses Gutachten? Wer bezahlt es?