hello. ich habe erfahrenn, das mein vater verstorben ist, das bereits vor 1,5 jahren. ich bin dirket zum anwalt, und jetzt geht es um den pflichtteil. man hat eine summe genannt, doch die macht mich stutzig. denn 2011 wurde ein haus verkauft, welches ltd einem makler einen wert von ca 900.000 euro hatte. doch das angebliche vermögen ist weit geringer. nun die frage: muss die erbin, meine stiefmutter, den kaufvertrag offen legen mit der summe, oder ist sie dazu nicht verpflichtet? das haus gehörte ltd. grundbuchaamt beiden.? Danke f+r die antwort