Frage zu Lernstoff Immobilienmakler?

1 Antwort

Einem Immobilienmakler steht eine Provision zu, wenn er ein Immobiliengeschäft angeschoben hat, d.h. wenn auf Grund seiner Iniative eine Immobilie verkauft wurde.

Ich gehe mal davon aus, das ihm ein schriftlicher Auftrag des Immobilieneigentümers oder-suchenden vorliegt. Sein Provisionsanspruch ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Generell gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip. D.h., wer den Auftrag gibt, der bezahlt.

Im allgemeinen liegt der Provisionsanspruch bei ca. 6% von der Kaufsumme, der sich in einigen Ländern auf Verkäufer und Käufer aufteilt. Bei Wohnungsvermietungen zahlt immer der Vermieter, es sei denn, der Mieter hat dem Makler einen schriftlichen Suchauftrag erteilt. Näheres erfährst Du aus der Gesetzgebung.

Hier zu Deinem Beispiel: Ich verkaufe als Makler ein Haus im Kundenauftrag. Meine Provision beträgt 6% vom Kaufpreis, die der Käufer an mich entrichten muss. Wie gesagt, dies ist ein Beispiel. Der Makler muss eine ordentliche Buchführung machen und hiervon natürlich die Steuern abführen.