Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und den entsprechenden Kaufvertrag am 13.2. unterschrieben. Die Fälligkeitsmitteilung vom Notar habe ich am 17.2. erhalten, laut meinen Recherchen ist der Kaufpreis spätestens 14 Tage später (also morgen, am 3.3.) fällig.

Ich habe für den Kaufpreis ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen, das mir 2 Wochen vor Kaufvertragsunterzeichnung bewilligt wurde. In der Fälligkeitsmitteilung stand, dass der Kaufpreis erst nach vollständiger Räumung des Objekts zu entrichten ist und dass über die Räumung eine schriftliche Mitteilung vom Verkäufer erfolgen muss. Diese Mitteilung habe ich am 22.2. erhalten, in der steht, dass das Objekt am 27.2. geräumt sein wird.

Am nächsten Tag, dem 28.2., habe ich die Zahlung veranlasst (sowohl meinen Eigenanteil als auch den Auszahlungsauftrag an die Bank). Um zu prüfen, ob alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind, habe ich bei der Bnak angerufen. Dort sagte man mir, dass noch eine Abtretungserklärung für die Grundschuld fehlt, mit der das Darlehen besichert ist (ich habe eine Sicherheit über das Haus meiner Eltern). Diese müsste von der Bank kommen, auf die die Grundschuld eingetragen ist. Dort nachfragend, sagte man mir, es fehle noch eine Löschungsbewilligung im Original, sonst kann diese Abtretung nicht erfolgen. Dass diese Bewilligung benötigt wird, wurde mir aber keineswegs mitegeteilt.

Noch am selben Tag habe ich diese Bewilligung persönlich vorbeigebracht, um den Prozess so weit wie möglich zu beschleunigen.

Heute habe ich bei meiner Bank, bei der ich das Darlehen habe, angerufen: die Abtretungserklärung ist immer noch nicht da (wurde angeblich von der abtretenden Bank am Dienstag abgeschickt), und es wird wahrscheinlich noch dauern, bis das Darlehen ausgezahlt wird, da 1) erst die Gebühr für die Abtretung bezahlt werden muss und 2) erst nach Entrichtung der Gebühr die Grundschuld abgetreten werden kann.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich habe den Auszahlungsauftrag direkt bei Fälligkeit abgeschickt und alle anderen Dokumente entweder schon zuvor eingereicht, oder zusammen mit dem Auszahlungsauftrag. Mangels Kommunikation kommt es jedoch jetzt höchstwahrscheinlich zu einem Verzug.

Meine Frage: Muss ich hier jetzt, falls vom Verkäufer gefordert, Zinsen zahlen, oder habe ich meine Pflicht mit der rechtzeitigen Einreichung des Auszahlungsauftrags und der unverzüglichen Zahlung meines Eigenanteils ordnungsgemäß erfüllt?

Ich entschuldige mich bereits jetzt für die lange Frage, aber verständlicherweise lässt mir dieses Thema keine Ruhe.

Vielen Dank!