wir haben folgendes Problem, wir haben eine Immobilie von einer Erbengemeinschaft erworben, der Notarvertrag wurde von allen Parteien unterschrieben, der Kaufpreis wurde von uns pünktlich auf ein Notaranderkonto überwiesen.

Schlüssel und Objektübergabe ist erfolgt. Somit haben wir den 1. Abschlag von unserer Hausbank geholt und mit der Sanierung begonnen. Bei der Abholung des 2. Abschlags stellt sie die Bank quer da noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist, was ja auch verständlich ist. Unsere Bank rät zu einem sofortigen Baustopp.

Da sich die Vorbesitzer (zwei zerstrittene Schwestern) noch nicht einigen konnten, da es sich um eine Alleinerbin handelt und die andere Schwester das Testament anzweifelt und somit erst ein Gericht über die Erbfolge entscheiden muss, wir zahlen demnächst auf den ausstehenden Betrag bei der Bank Bereitstellungszinsen, gibt es eine Möglichkeit die uns durch diesen Erbstreit entstandenen Kosten weiter zu berechnen oder auf eine schnelle Klärung zu appellieren.

Zudem ist im Notarvertrag festgelegt das erst ein Grundbucheintrag erfolgt wenn eine Urteil vorliegt, aber das kann sich ja noch hinziehen :-(

was kann man tun

schon mal im Voraus vielen dank für eure Hilfe