Sind die Heizkosten in Der Gesamtmiete inbegriffen?

brauche Hilfe beim verstehen vom Mietvertrag

ist 890€ alles außer Strom jetzt also heizkosten drinnen

Mietzins und Nebenkosten

1. Die Miete beträgt monatlich für

a) Miete für die Wohnung

b) Miete für Sonstiges (Garage, Stellplatz, Garten)

c) Miete für Einbauküche

d) Aufwand für die Schönheitsreparaturen

e) Kosten für Hausverwaltung

f) Heizkosten/Warmwasser-Vorauszahlung

g) Betriebskosten-Vorauszahlungen (siehe nachfolgend Punkt 2)

Gesamtmiete

a)650,- n)€ 60,- c)€ 20,- €d) 10,- e)€ 10,- €

f) siehe „g“ g)140,- €

Gesamtmiete 890,- €

     

2. Betriebskosten

a) Neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gemäß § 2 BetrKO, soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen. Auf die diesem Mietvertrag als Anlage 1 beigefügte Betriebskostenverordnung wird Bezug genommen. Sämtliche Betriebskosten i. S. d. Betriebskostenverordnung trägt der Mieter.

b) Für die Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung wird eine monatliche Vorauszahlung, wie in § 3 Abs. 1g. festgelegt, erhoben; hierüber ist jährlich abzurechnen.

c) Die Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen, soweit nicht anders vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. (§ 556 a BGB). Bei Wohnungs- oder Teileigentum wird für die Berechnung der Betriebskosten der von der Eigentümergemeinschaft festgelegte Maßstab zugrunde gelegt. Für die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung.

d) Jede Partei ist berechtigt, nach erfolgter Abrechnung der Betriebskosten die monatliche Vorauszahlung entsprechend der eingetretenen Änderung anzupassen, und zwar ab dem auf die Mitteilung folgenden nächsten Monatsersten.

e) Soweit möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen bzw. Leistungserbringungen abzurechen einschließlich des Energieverbrauchs der Mietsache.

f) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstück betreffende Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKO in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so ist der Vermieter zur Umlage

Wohnung, Miete, Recht, Heizkosten, Mietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Sind vertraglich vereinbarte Pauschalmieten tatsächlich unzulässig?

Ich bin eben über etwas gestolpert, was ich in Fachlichen Weisungen der BA an ein Jobcenter gefunden habe. Das Dokument hat den Stand: 1.10.2020.

Dort steht:

"Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2006 (VIII ZR 212/05) ist die Bildung einer Pauschalmiete bzw. Inklusivmiete bzw. Bruttowarmmiete aus der Grundmiete, den kalten Nebenkosten und den Heizkosten - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt – nicht zulässig. Pauschalmieten widersprechen § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Der/Die Gebäudeeigentümer/in hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung auf die einzelnen Nutzer/innen zu verteilen."

Ist dies tatsächlich noch immer aktuell?

Ich frage mich nämlich in dem Zusammenhang, ob es eine Rolle spielt, ob es tatsächlich nur maximal 2 Wohnungen im Haus gibt oder ob es 3 Wohnungen im Haus gibt.

In meinem Falle ist es so: Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer Wohnung wohnt der Vermieter selbst. In einer Wohnung wohne ich. Die andere Wohnung steht leer, lässt sich grundsätzlich aber auch nur gerade so als "Wohnung" überhaupt definieren. Aber da sind auf jeden Fall abschließbare Räumlichkeiten mit eigener Klingel. Und dort haben auch schon verschiedene Mieter im Laufe der Jahre gewohnt.

Jetzt frage ich mich: Wenn ein Verstoß gegen diese HeizkV vorliegen sollte, wer trägt dann überhaupt die Verantwortung? Und wer kann dann welche Strafen eigentlich verhängen? Wer kann das überhaupt wie kontrollieren?

Ich als Mieter muss mir keine Sorgen diesbezüglich machen! Korrekt?

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass der Vermieter noch nie, außer mit mir, einen schriftlichen Mietvertrag gemacht hat und dass der Vermieter sich auch nicht auskennt mit Mietrecht und all' diesen Dingen. Der wüsste gar nicht wie man eine Rechnung oder sowas schreibt. Es gibt also selbstverständlich keine Abrechnungen über irgendetwas. Der Vermieter hat von Anfang an ganz klar gesagt, dass er jeden Monat einen Betrag X überwiesen bekommen will. Und fertig. Und damit ist absolut alles dann bezahlt. Es gibt keine Nachforderungen oder irgendetwas. Nur eine Pauschalmiete, wo ausnahmslos alles enthalten ist (!).

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Probleme mit Delta-t, wie kann ich mich dagegen wehren?

Ich habe bereits eine Frage gestellt unter der Link, https://www.gutefrage.net/frage/warum-hat-man-hohe-heizkosten-einer-wohnung wegen hohe Heizkosten. Ich habe einige Antworten erhalten aber ich weiß es leider nicht, wie ich mich gegen dieser Leute wehren kann?

Es passiert zum erstes mal, dass ich so hohe Heizkosten in Rechnung erhalten habe. Wie ich die Sache beobachtet habe, Alle beider Parteien Hausverwalter und Firma Delta-t hören nur noch auf sich Selbst und beider sind sich einig.

Ich habe nun Heute einen Antwort erhalten von der Hausverwalter auf meiner Anfrage. 

Die Zitat lautet:
"wir haben Ihre Daten an die Firma Delta-t zur nochmaligen Kontrolle weiter gegeben. Es wurde nochmals alles kontrolliert und kein Fehler gefunden.

Um auszuschließen, dass bei der Ablesung vielleicht ein Fehler gemacht wurde, wurde vorgeschlagen, eine Kontrollablesung zu machen. Wenn sich jedoch heraus stellen sollten, dass auch die Ablesung fehlerfrei war, werden wir Ihnen die Kosten in Höhe von ca. Euro 50,00 weiterberechnen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine Kontrollablesung wünschen und nennen uns dann Kontaktdaten, welche wir an die Firma Delta-t zur Terminvereinbarung weiter geben dürfen."

Die wollen leider das Problem nicht verstehen, obwohl ich mehrmals ausdrücklich erwähnt habe und das sogar mit einem Tabelle der letzten 21 Jahren Abrechnungen. 

Das Ablesung ist in Ordnung aber ich habe leider immer noch keine richtigen Antwort auf meiner Anfrage. Weshalb sind die Heizkosten so Hoch? 

Es ist nicht das Problem die hohe Heizkosten sondern es kommt mir vor wie ein Betrug und wenn es sich hier so einen Problem darstellt, leide ich darunter.
Ich habe gesehen im Leben, das viele Wunden tatsächlich nicht heilbar sind.

Meine Nerven machen das leider nicht mit. Denn, ich habe viel schlimmes erlebt, nach einem schweren Unfall, als Trauma Patient, den ich nicht hier erwähnen möchte und wenn ein Problem auftaucht, fühle ich mich nicht mehr so gut.
Es ist 29 Jahre her und ich lebe leider immer noch mit Depressionen, solange ein Problem auftaucht. Für meiner Depressionen Verantwortlichen sind nur noch die Menschen, vor Allem in Deutschland und in der Türkei. Dieser Menschen haben viel schlimmeres angerichtet, die sich gar nicht vorstellen können. Also, ich habe leider immer noch großer Probleme mit diesen Menschen! Obwohl ich immer wieder versuche, die zu vermeiden, leider kommen die noch mit anderen Problemen heraus! Es ist wirklich ätzend, die kann man nicht so einfach vermeiden, die lauern überall mit. Daran ändert sich leider nicht viel. Es ist natürlich nicht ein schönes Leben, welchen ich leben muss aber, so ist das leider im Leben, daran ändert sich nicht.

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Betrug, Heizkosten, Fußbodenheizung, Ablesung, Abrechnung, Hausverwalter, Jahresabrechnung
Warum hat man auf einmal hohe Heizkosten?

Hallo,

ich habe einen neuen Thema über die Heizung- und Betriebskosten einer Wohnung, die vielleicht auch für die Anderen nützlich sein kann und sich auf dieser Thema "Hohe Heizkosten und Betriebskosten " interessieren würden.

Ich habe bis Heute nie daran gedacht, bis ich einen Rechnung über EUR 2.003,27 erhalten habe und dadurch schockiert wurde.  

Deswegen brauche ich unbedingt Hilfe etwas zum Aufmuntern über die Abrechnungen Heiz-, Warmwasser- und Betriebskosten, vor Allem wie die berechnet werden.

Ich wurde nie richtig schlau darüber, vor Allem wenn es über die Betriebskosten und Heizkosten angeht.

Ich kann es nicht verstehen, weshalb dass ich Jahr für Jahr ständig mit unterschiedlichen Werte konfrontiert werde? 

Ich würde mich natürlich freuen, wenn hier sogenannte einen Fachmann oder einen Experte rund um die Heizkosten sich hier äußern und einige Ratschläge geben könnte. 

Ich wohne in einer 3 Zimmer Eigentumswohnung Baujahr 1993, ca. 70 m², den Balkon brauche ich natürlich nicht zu heizen, hat aber eine Fläche ca. 6,44 qm und zum Kochen steht zur Verfügung eine Fläche ca. 6,38 qm und wird sehr selten aufgedreht. Also von der Fläche und Volume wird es etwas kleiner als 70 qm.

Die Wohnzimmer hat einen Fläche ca. 21,89 qm und brauche ich nicht viel zu heizen, ist aber ständig gut warm. Hauptsächlich werden die anderen 2 Zimmer aufgeheizt, die auf der Hausfassade Bereich liegen, brauchen mehr Wärme. Beider Zimmer haben einen Fläche 13,08 qm und 10,38 qm. Natürlich zuletzt noch das Bad hat einen Fläche ca. 5,51 qm, wird auch ab und zu mal zugedreht. 

Für die Wärme in der Wohnung wird mit Warmwasser versorgt über die Leitungen des Fußbodenheizung. Die wesentliche Energieträger ist die Gas in dieser 4 Stöckige Mehrfamilienhaus.

Es wird viel behauptet, das eine wasserführende Fußbodenheizung deutlich sparsamer ist, als die anderen Heizkörpern, stimmt das überhaupt?

Ich habe für Kalenderjahr 2019 über EUR 1.331,99 Heizkosten und Betriebskosten EUR 446,71 in Rechnung erhalten. 

Das war im Kalenderjahr 2018 wesentlich viel niedrige gewesen, gerade mal über EUR 181,03 Heizkosten in Rechnung erhalten aber, die Betriebskosten EUR 422,76 waren auch nicht niedrig gewesen. 

Meiner Frage ist hier ins besonders über die Heizkosten. Ich dachte, dass ich im Kalenderjahr 2019 viel sparsamer umgegangen bin als die letzten Jahren. Ich war sogar 2 Wochen nicht mehr zu Hause gewesen wegen Beerdigung meinem Vater.

Ich wohne schon seit 24 Jahren in dem gleichen Wohnung und ich habe noch nie so viel Heizkosten erhalten wie im letztes Jahr und ich kann es einfach nicht begreifen, weshalb die Heizkosten so Hoch sind?

Das andere Frage betrifft die Betriebskosten. Ist es überhaupt angebracht in einen Mehrfamilienhaus so hohen Betriebskosten anzurechnen? Gibt es hier keine bestimmte Vorschriften, wie es berechnet werden sollte?

Ich bedanke mich im Voraus für Alle, die gerne Mitmachen.

Vielen, vielen Dank...!

Es folgt Abrechnungen für 2019 und 2018, jeweils 4 Bilder :

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Heizkosten, Fußbodenheizung, Abrechnung, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Mehrfamilienhaus, Warmwasserkosten
Wärmemengenmesser Heizung manipuliert? Weniger kwh geheizt, mehr Öl verbraucht?

Wir wohnen seit 2017 in einem Zweifamilienhaus. Alle Bewohner sind Eigentümer.

Jetzt ist uns beim Ablesen der Zählerstände zum Jahresende erneut aufgefallen, dass mit den Wärmemengenmessern etwas nicht stimmt. Bereits 2017 zählte ein von zwei Zählern der anderen Eigentümern nicht korrekt, bzw. zählte irgendwann gar nicht mehr. Daraufhin wurden komplett neue, geeichte Wärmemengenmesser eingebaut. 2018 klappte soweit alles gut.

Jetzt Ende 2019 ist uns wieder eine extreme Unstimmigkeit aufgefallen. Unsere eigenen Heizverbräuche variierten nur in geringem Maße in den letzte zwei Jahren (ca.200kwh).

Nun zu den anderen Eigentümern. Diese haben in 2017 knapp über 8.000kwh Heizleistung verbraucht, wir knapp 4600kwh. In 2018 haben die anderen ca. 7800kwh vebraucht, wir ca. 4500kwh (Ölverbrauch in 2018 gesamt=1800Liter).

Und 2019 verbrauchen die plötzlich nur noch 4900kwh. Wir 4700kwh. Ölverbrauch in 2019 gesamt= 2050Liter.

Wir mit dem geringeren Verbrauch sind zwei Erwachsene, die viel außer Haus sind, am Arbeiten oder bei der Familie 200km entfernt. Die anderen sind zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder (mittlerweile 3 Jahre und 6 Jahre alt).

Die anderen waren nicht länger im Urlaub oder haben auch nicht länger die Wohnung verlassen. Daher können wir uns nicht ausmalen, wieso man von einem auf das andere Jahr plötzlich weit über 2000kwh weniger verbrauchen kann. Komisch ist auch, dass wir insgesamt mehr Öl in 2019 im Vergleich zu 2018 verbraucht haben, obwohl weniger geheizt wurde laut den Messgeräten. An mehr Warmwasserverbrauch kann es nicht liegen, der ist sogar geringer geworden wie im Jahr davor.

Nun denken wir, dass entweder die Wärmemengenmesser der anderen Eigentümer manipuliert wurden oder Öl geklaut wurde.

Die Heizung wird regelmäßig gewartet, an der Ölverbrennung kann es also nicht liegen.Anbei ein Foto von den Wärmemengenmessern, die bei uns verbaut sind.

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Heizkosten, Heizung, Ölheizung, Mehrfamilienhaus, Wärmemengenzähler

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