Altbau Dachgeschoss Wohnung zu kalt, Mietminderung/ Isolierung verlangen?

Hallo zusammen,

Meine Freundin und ich sind jetzt Anfang Februar 2018 in unsere erste Wohnung gezogen, Altbau Dachgeschoss 2. Stock. Jetzt haben wir da aber ein ungemütliches Problem: Die Wohnung ist ziemlich kalt, weil der Boden ( Holzboden mit PVC Belag) scheinbar ziemlich schlecht bis gar nicht isoliert ist. Am schlimmsten ist es in dem Zimmer, bei dem ich einen neuen Teppich und neue Fußleiste angebracht habe. Zu Anfang ist es uns nicht aufgefallen,aber wenn es windig draußen ist und vor allem kalt, zieht es unter den Fußleisten gewaltig im ganzen Raum durch und der Raum bleibt wirklich konstant kalt. Heizung macht keinen Sinn, davon merkt man wirklich nichts. Kann ich dagegen irgendwie rechtlich vorgehen? Es soll ja eine mindest Grenze von 20 Grad geben soweit ich gelesen habe und die wird hier nicht mal mit voll aufgedrehter Heizung erreicht. In den anderen räumen geht es wohl noch aber das ist unserer Meinung nach auch nicht normal. Wir mussten jetzt bereits nach einem Monat rund 71€ nachzahlen. Kann ich den Vermieter dazu bringen, Etwas in der Wohnung (speziell den oben genannten Raum) machen zu lassen was Isolierung angeht oder auch die Mietkosten zu mindern? Hab auch gelesen dass der Vermieter die überschüssigen kosten übernehmen muss wenn wir wegen mangelnder Isolierung so viel nachzahlen müssen?

Danke schon mal die antworten 😓

Wohnung, Miete, Heizkosten, Kälte, Altbau, Isolierung, Nachzahlung, Zugluft
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe?

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen, da ich mir nicht ganz sicher bin mit der korrekten Heizkostenachnung. Unser Haus wird von uns selbst genutzt im Keller befindet sich noch eine separate vermietete Wohnung.

Wir haben eine Wärmepumpe mit Erdwärme.

Die Wärmepumpeanlange zeigt die erzeugte Gesamtleistung (kw) unterteilt in Heizung und Brauchwasser an.

Für die Heizanlage gibt es einen Strom Zähler der die Gesamtleistung der Anlage in KWh dann erfasst.

Der Mieter hat einen separaten Wärmemengenzähler.

Mehr separate Zähler sind nicht vorhanden d.h. unser also Vermieters Heizwärme und Warmwasser sind nicht separat sondern in den Gesamtleistung der Heizanlage bzw. Des Gesamtenergie des Stromzählers vorhanden.

Dem Mieter sein Warmwasser wird nicht über die Heizanlage gemessen sondern über seinen eigenen Strom Zähler und ist zum Glück nicht problematisch da es nicht über die Heizanlage läuft.

Wie kann ich denn jetzt genau dem Mieter seine Heizkosten berechnen ohne das ich ihm unser Warmwasser mit drin habe? Gibt es für das Warmwasser evtl. Eine Formel?

Kann ich die Heizkosten wie folgt berechnen:

Leistung Gesamt Heizanlage: 10.000 kw davon sind Heizung 8.000 kw und 2.000 kw Brauchwasser

entsprechen Stromenergie lt Stromzähler: 6.000 kwh

Also muss das ja umrechnen wg kw und kwh, also 1 Kw Heizleistung entspricht x Kwh Stromenergie

Und diese Kwh könnte ich doch dann mit den mwh (vorher auf kw umrechnen) vom Wärmemengenzähler des Mieters multiplizieren und hätte dann seinen Heizverbrauch (abzgl. Des Warmwassers von uns), oder?

Wer kann mir hier helfen und hat darin Erfahrung wie man hier rechtlich richtig die Heizkosten berechnet bekommt.

Lt. heizkostenverordnung muss der Vermieter nicht verbrauchsgenau abrechnen, wenn er eine Wohneinheit selbst nutzt, dennoch möchte ich das so gut wie möglich hinbekommen. 

DANKESCHÖN vorab.

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Heizkosten verdoppeln sich jährlich? Abrechnung zu Hoch? Falsche Messung?

Hallo Community,

ich wohne seit ein paar Jahren in einer Mietwohnung. 75 m², 10. Stock, Eckwohnung. Haus hat 15 Etagen. 6 Wohnungen je Etage. Ich kenn mich mit dem Thema Nebenkostenabrechnung überhaupt nicht aus. In der Heizkostenaufstellung steht was von insgesamt 430.000 (Jahr 2016) - 470.000 (Jahr 2014) Einheiten und "mengenangabe in kWh". Die Wohnung wurde nicht verändert. Es wurden keine Möbel umgestellt. Die Wohnung sieht genauso aus wie beim Einzug. Das Heizverhalten habe ich auch nicht geändert.

Meiner Wohnung wurde in den letzten Jahren folgende Werte zugeordnet:

  • 2013 ~4.000 Einheiten
  • 2014 ~8.500 Einheiten
  • 2015 ~14.200 Einheiten
  • 2016 ~19.000 Einheiten

Ich dachte mir 2015 "ok, das kann ja mal sein, dass man einen kalten Winter hatte." Aber der Sprung in 2016 hat mich verwundert und hab dann mal geguckt, wie es in den letzten Jahren abgerechnet wurde. Und wie man sehen kann, sind die werte jährlich um 4.000 - 6.000 Einheiten angestiegen. Der Durchschnitt pro bewohnter Wohnung liegt ungefähr zwischen 4.500 und 5.500 Einheiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jährlich eine komplette Wohnung mehr verbrauche als im Jahr davor.

Dementsprechend sind auch die Nachzahlungen sehr hoch.

Ich war beim Mieterverein und die sagten mir, dass sie nur überprüfen können ob die Berechnung korrekt ist und sie nicht prüfen können, ob falsch abgelesen wurde.

Ich hab inzwischen mal die Zähler geprüft und die Werte sind jetzt schon höher als die vom letzten Jahr und die Ablesung ist erst im Februar.

Kann es sein, dass der Vermieter statt der Differenz zum Vorjahr ausversehen jedes mal den Gesamtwert zur Berechnung nimmt?

Was kann ich jetzt tun?

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Preiserhöhung nach Grundrenovierung?

Ich muss in den nächsten Wochen umziehen. Nun habe ich eine Aussicht auf eine sehr schöne Wohnung. Alles passt, nur (leider) steht das Haus gerade komplett im Gerüst. Es wird komplett renoviert: Fassade Treppenhaus Fenster Haustüren

außerdem soll die Wohnung einen kleinen Balkon im Frühjahr erhalten.

Nun kann man da im Grunde nicht von leider sprechen, denn natürlich ist das alles auch vom Vorteil. Nur liegt aktuell die Miete bei 348 € kalt und 454€ warm. Mein Maximum an Miete liegt bei 500€ warm, viel geht natürlich nicht bis zu dieser Grenze.

Nun meine Frage: Inwieweit kann der Vermieter die Miete nach den Renovierungen im nächsten Jahr erhöhen? Ich höre immer wieder von Gesetzen die das Erhöhen der Miete bei Sanierung oder Renovierung ein wenig eingrenzen. Außerdem müsste man natürlich bedenken das man bei neuen Fenstern und neuer Haustier selbstverständlich auch im Gewissen Rahmen Heizkosten einspart.

Ich weiß das mir keiner von euch eine genaue Summe der neuen Miete nennen kann, eine grobe Einschätzung reicht mir an dieser Stelle völlig aus. Ich bin durchaus bereit für eine schöne Wohnung auch ein bisschen mehr als 500€ im Monat zu geben, natürlich muss ich das in gewisser Weise auch beschränken.

Die aktuelle Mieterin konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten da die Renovierung erst im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Erst dann soll ein Brief vom Vermieter rausgehen der die neue Miete mitteilt. 

Ich möchte mir das ganze gerne vorher durch den Kopf gehen lassen, bevor mir die Wohnung fest angeboten wird.

Bin froh über jeden Hinweis. Danke

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Wärmezähler (Wärmemengezähler) wie berechnen -Nebenkosten?

Ich glaube ich brauche jetzt mal die Profis unter euch. Ich werde schon ganz wirr vom vielen nachlesen. Aber so richtig habe ich noch keine Antworten erhalten auf meine Frage.Also los geh es.Wir sind ein neue WEG seid 01.06.2016 (Wohnungseigentümergemeinschaft) Ich habe mich bereit erklärt die Abrechnung zu machen, was bei Versicherungen und Müll ja ganz einfach ist.Aber bei Abrechnung des Gases und Wassers hört es jetzt auf.Wir sind eine Dreifamilienhaus mit Keller.In Jedem Stock ist ein Wärmezähler (Sensus)eingebaut, sowie Warmwasser und Kaltwasserzähler.Meine Frage….. Ich habe so viele unterschiedliche Formeln jetzt schon gelesen. Was ist denn nun die aktuelle und wie kann ich diese jetzt verwenden. Muss ich die Grundkosten und Verbrauch mit dazurechnen? Gehört der Schornsteinfeger auch dazu? Oder kann ich den einfach durch die Eigentümer teilen. Was muss ich mit wem in Verhältnis setzen. Was muss ich zuerst umrechnen? Muss warm und Kaltwasser separat gerechnet werden? Oder kann ich dies doch vernachlässigen? Denn nur durch Gas wird ja das Wasser warm LWärmezähler wird mit MWh gemessen. Wasser mit m³ berechnet.Bitte so erklären als wäre ich in der ersten Klasse.  Am besten mit Zahlen in der Formel . Ich DANKE euch schon mal vorab. Und ja es gibt keine dooooofen Fragen nur doooofe Antworten.

Heizkosten, Nebenkostenabrechnung, Wärmezähler
Sind diese Heizkostenverteiler-Ablesewerte fehlerhaft?

Hallo, Ich gehe grade meine Nebenkostenabrechnung durch und vergleiche sie mit der von letztem Jahr. Der Grund dafür ist eine enorm hohe Nachzahlung, welche anscheinend auf die Heizkosten zurückzuführen ist. ...allerdings sins die Heizkosten-Ablesewerte, also der eigentliche Verbrauch mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr und das kann nicht sein, da ich im aktuellen Abrechnungszeitraum weniger in meiner Wohnung war, als im Jahr davor.

Jetzt ist mir beim durchlesen etwas merkwürdiges aufgefallen. In der alten Abrechnung (2014-2015) wurden jeweils die alten Ablesewerte mit den neuen Ablesewerten verrechnet und die Differenz als verbrauch ermittelt. Z.b. Verteiler Küche (Alt2014) = 572,000 / (Neu2015) = 641,000 / Verbrauch = 69,000

Bei der Neuen Nebenkostenabrechnung ist es anders. Dort wird dann kein alter Ablesewert mehr verrechnet, sondern einfach der aktuelle Ablesewert als Verbrauch genommen. In der Abrechnung sieht das dann so aus: Verteiler Küche (Alt2015) = 0,000 / (Neu2016) = 537,000 / Verbrauch = 537,000

Müsste hier nicht eigentlich der alte wert verrechnet werden? ...demnach hätte ich nämlich weniger Verbraucht als im Vorjahr (siehe Ablesewert (Neu) 2015/2016)

Dieses Schema wird in allen Räumlichkeiten angewendet und das Ergebnis ist, das ich im Abrechnungszeitraum 2014-2015 einen Heizkostenverbrauch von 2.235,000 Einheiten habe. Im Abrechnungszeitraum 2015-2016 dann Heizkostenverbrauch mit 5.969,000 Einheiten.

Warum wird hier keine Differenz mit den Werten vom Vorjahr ermittelt, sonder einfach nu die Aktuellen werte zusammen gerechnet und als Verbrauch angegeben?

Die Heizkostenverteiler sind von der Firma TECHEM, welche auch die komplette Nebenkostenabrechnung erstellt. Ich gehe davon aus das die Werte über Funk abgelesen werden. Die Ganze Nebenkostenabrechnung ist Zwar Detailliert , aber ziemlich unverständlich kompliziert für jemanden der sich damit nicht wirklich auskennt.

Im Haus wohnen noch 2 weitere Parteien und das ganze wird natürlich aufgeteilt. Allerdings beschweren sich die Mieter unter mir (ich wohne im Dg) ebenfalls über viel zu hohe Heizkosten.

Wenn ich das richtig verstanden habe dann werden die Heizkostenanteile bei mir mit 87,13% berechnet. ...sieht auf der Nebenkostenabrechnung wie folgt aus: Heizkosten: ...Brennstoff = 87,13% ...weitere Heizungsbetriebskosten = 87,13% ...Zusatzkosten Heizung = 100%

Das ganze hier ist ein völlig verwirrendes Zahlenchaos, wo ich im Moment kaum den durchblick habe. ....meine frage ist , ob hier ein Fehler in der Abrechnung unterliegt ? ...und wenn ja , ob es sinn macht , das ganze mal prüfen zu lassen?

Ich hoffe mal das ich genug informationen angegeben habe.

Wohnung, Miete, Heizkosten, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Verbrauch
Heizkostenabrechnung von techem, welcher versorger?

Hi, ich habe 2 Fragen zu meiner Heizkostenabrechnung, ich hoffe die Fragen sind nicht zu blöd^^

Ich habe meine Heizkostenabrechnung bekommen und wollte im Inet Preise vergleichen und evtl. den Anbieter wechseln, da ich sehr wenig verbrauche und man beim wechseln ja bei vielen Anbietern einen Neukundenbonus bekommt.

Beim Strom hat alles super geklappt und hat sich auch ordentlich gelohnt.

Aber bei der Heizkostenabrechnung sehe ich nicht so ganz durch. Diese ist von Techem.

  1. Ist mir überhaupt nicht ersichtlich wer der Gasversorger ist? Weil Techem ist ja nur für das "Ablesen" zuständig oder ist es dann überhaupt nicht möglich zu wechseln?

Ich würde mal von meinen Stadtwerken ausgehen, aber es steht nirgends.. habe auch nur eine eine "Nutzernummer" und eine "Techem Nutzernummer" gefunden. Zum wechseln bräuchte ich ja eine Kundennummer beim Anbieter.

  1. Die verbrauchten m³ für Warmwasser sind angegeben, aber bei den Heizkosten ist immer nur von "Einheiten" die Rede, ich weiß nicht was nun mein Gesamtverbrauch ist, da dieser nirgendswo (außer in Kosten in €) genau beschrieben ist.

Habe eine 32m² Wohnung und heize sehr wenig.

Der Warmwasserverbrauch ist 3,2m³ + "30,3 Einheiten Grundkosten" und bei den Heizkosten habe ich "30 Einheiten Grundkosten" + "60 Einheiten Verbrauchskosten"

Wie kriege ich jetzt raus in Kw oder m³ wieviel jetzt insgesamt verbraucht wurde um es zu vergleichen?

Hoffe kann mir jemand beantworten, wenn man nach dem Thema sucht findet man leider immer nur die sich Beschweren, dass die Kosten zu hoch sind, Abzocke etc.

Danke :)

Heizkosten, Gasanbieter, techem
Heizkosten für zwei Jahre geschätzt, obwohl Ablesung erfolgte; ist dies rechtens?

Ich hoffe, jemand Sachkundiges kann mir hier weiterhelfen? Es geht um Folgendes:

Ich habe in meiner Nebenwohnung den Ablesetermin für die Heizkostenabrechnung Ende 2014 nicht wahrnehmen können; ohne Frage mein Verschulden. Hierauf wurden für 2014 die Heizkosten auf Grundlage der Verbrauchswerte meiner Vormieter, die diese Wohnung ständig benutzten, geschätzt. Die auf Grundlage dieser Schätzung etwas zu hohe Nebenkostenabrechnung für 2014 bezahlte ich anstandslos, da es ja mein Verschulden war, und ich sowieso in 2014 nur drei Monate in dieser Wohnung gewohnt hatte, also die Schätzung sich nur auf diese drei Monate bezog. So weit, so gut. Ende 2015 erfolgte die Ablesung für 2015, d.h. hier war ich ganz normal da. Vor wenigen Wochen erhielt ich nun die Heizkostenabrechnung für 2015, aus der hervorging, dass auch für 2015 die Heizkosten geschätzt wurden, ergo ich wieder viel zu viel Nebenkosten bezahlen musste, obwohl ich in der Nebenwohnung meist nur drei Tage die Woche bin. Ich ging hierauf sofort in Widerspruch, und erhielt vor wenigen Tagen die Auskunft, dass auch für 2015 eine Schätzung vorgenommen werden musste, weil die Kaltverdunstungsvorgabe in meinen an den Heizungen angebrachten Verdunstungsröhrchen nicht mehr vorhanden gewesen sei. Auf hierauf vorgenommene telefonische Nachfrage bei meiner Hausverwaltung wurde dies bestätigt, weil eben bei der verpassten Ablesung von 2014 die Kaltverdunstung nicht nachgefüllt worden sei. Schlussendlich müsse ich auf den eindeutig zu viel gezahlten Heizkosten für 2014 und 2015 sitzen bleiben, weil bei diesem Ablesesystem, anders als bei der elektronischen Ablesung, eine Rückrechnung nicht erfolgen könne, d.h. was ich die zwei Jahre zu viel bezahlt habe, behält man einfach ein. Bevor ich rechtlichen Bescheid suche, wollte ich mich vorab umhören, ob es ähnliche Fälle schon gab, also dass man einen Ablesetermin verpasst, der zu Schätzungen für zwei Jahre führt, mit dem Ergebnis, dass diese Schätzungen nicht rückgerechnet werden können und man nichts von dem Geld wiedersieht. Danke...

Heizkosten, Abrechnung

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