Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten?
Ich bin momentan auf wohnungssuche und habe mich sehr in eine Wohnung verliebt. Die ist 39quadratmeter groß und kostet warm 450€. Leider sind die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten. Ich benutze nie die Heizung ich liebs kalt, muss ich es dann trotzdem anmelden oder wie schaut das alles aus? Wie viel würde es kosten und muss ich es beantragen?
Hat die Wohnung einen Nachtspeicherofen?
Auf der Seite steht:
heizungsart: Etagenheizung
Energieträger: Gas
10 Antworten
Dann ist das keine Zentralheizung. Abgerechnet wird dann wohl mit der Gasfirma direkt, je nach Verbrauch.
Da die Heizung durch eine separate Therme realisiert wird, kann nicht von einer "Warmmiete" gesprochen werden. Der Begriff "Gesmtmiete" trifft es wohl eher.
Die Warmwasserzubereitung wird wohl auch durch die Therme realisiert. Wenn du kalt duschen willst, musst du die Gasversorgung nicht anmelden.
kostet warm 450€
Das bedeutet eigentlich, dass die Heizkosten incl. sind.
Aber du kommentierst: Heizungsart Etagenheizung. Dementsprechend musst du selbst diese Heizung einstellen und bedienen und benötigst einen Vertrag mit einem Versorger für Gas. Vermutlich steht wohl auch im Mietvertrag, dass du auch die Wartung organsieren und bezahlen musst. Dementsprechend sind also die Heizkosten und verm. auch die Wassererwärmungskosten nicht in den umzulegenden Betriebskosten enthalten.
Wartung ist Vermietersache, die Kosten trägt der Mieter in der BK-Abrechnung.
Die Bezeichnung "Warmmiete" ist mal hier wieder fehl am Platze, weil ja die Heizung in der Wohnung separat installiert wurde. Daher muss es wohl "Gesamtmiete ohne Heizkosten" genannt werden.
Aktuell wirst du wohl nach Vertragsabschluss den Gasversorger auswählen müssen und dafür eine monatliche Vorauszahlung von etwa 60€ einplanen dürfen.
Jeder Mieter ist verpflichtet eine Wohnung zu beheizen, allein um Schimmelbildung zu vermeiden. Wer gar nicht heizt, kann in kaltem Winter Frostschäden verursachen, und Temperaturen von 2 Grad sollten auch dir zu schattig sein.
Mietverträge enthalten also nie die Heizkosten, denn es macht einen Unterschied, ob man viel oder wenig heizt.
Mietverträge enthalten also dann die Heizkosten, wenn eine Zentralheizung existiert. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet die Betriebskostenvorauszahlung für jede Kostenart aufzuschlüsseln.
In der Regel (bei Fern- und Zentralheizung sind Heizkosten Bestandteil der Betriebskosten und werden nach Verbrauch und einem Anteil (30 bis 50%) nach Wohnfläche umgelegt.