Heizkosten Jobcenter?
Hey,
weiss jemand von euch ob das Jobcenter die Heizkosten für diesen Monat nachbezahlt ( da wir nur die Miete erhalten haben) weil wir am 01.05 eingezogen sind, und da noch nicht klar war wann wie viel Heizkosten diese habe ich jetzt von der n ergie erhalten und nachgereicht.
weil der erste Abschlag ist ja erst am 01.06 fällig laut dem Schreiben
die Heizkosten betragen auch 90€ Und 88€ werden übernommen (2 Personen) der Anbieter konnte aber mit den heizkosten nicht runtergehen da gerade die Rechnung für das letzte Jahr erstellt wird.
3 Antworten
Wenn die Bewilligung der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete erfolgt ist, dann gehört auch der Abschlag der Heizkosten dazu und muss dann entsprechend auch nachgezahlt werden.
Im übrigen sind Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange sie angemessen sind und euch keine Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann.
Würde das Jobcenter angenommen tatsächlich nur diese 88 € und nicht 90 € übernehmen und Ihr müsstet diese 2 € monatlich selber zuzahlen, dann könntet Ihr nach einem evtl. BK - Guthaben diese eine Zuzahlung in Abzug bringen.
Wenn Euch für den Mai ALG 2 bewilligt wurde, dann sollten für diesen Monat auch grundsätzlich die Heizkosten erstattet werden.
Die Heizkosten gehören zu den normalen Kosten der Unterkunft und sollten vom Jobcenter getragen werden.