Heizkosten Jobcenter?

3 Antworten

Wenn die Bewilligung der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete erfolgt ist, dann gehört auch der Abschlag der Heizkosten dazu und muss dann entsprechend auch nachgezahlt werden.

Im übrigen sind Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange sie angemessen sind und euch keine Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann.

Würde das Jobcenter angenommen tatsächlich nur diese 88 € und nicht 90 € übernehmen und Ihr müsstet diese 2 € monatlich selber zuzahlen, dann könntet Ihr nach einem evtl. BK - Guthaben diese eine Zuzahlung in Abzug bringen.

Wenn Euch für den Mai ALG 2 bewilligt wurde, dann sollten für diesen Monat auch grundsätzlich die Heizkosten erstattet werden.

Die Heizkosten gehören zu den normalen Kosten der Unterkunft und sollten vom Jobcenter getragen werden.