Heizkostenabrechnung anfechtbar?

5 Antworten

Das ist so schon rechtens,das darf dann aber nicht zum Nachteil der Mieter erfolgen bei denen abgelesen werden konnte,die können einen Abzug gesammt von 15% fordern.Es kann auch anhand des Vorjahresverbrauch geschätzt werden,da auch mit 15% Abzug

Rechnet der/die Vermieter*in die Kosten für Wärme und Warmwasser entgegen der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig ab, können Sie als Mieter*in den auf Sie entfallenen Anteil um 15 Prozent kürzen. Bei allen Fragen dazu erhalten Sie Unterstützung bei einem Mieterverein

https://www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/heizung-ablesen-heizkostenverteiler/

Wir haben das Problem mit den Warm und Kaltwasserzählern,da ist seit 25 Monaten die Eichung abgelaufen,die Werte dürfen zur Berechnung nicht mehr herangezogen werden,es wurde anhand des Verbrauches von 2018 geschätzt, da auch der Wert von 2019 nicht mehr herangezogen werden durfte der noch per Ablesung berechnet wurde habe ich widersprochen und gut etwas zurückbekommen.


Heating93 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 19:35

Danke schonmal für die Antwort. Wie gehe ich da am besten vor, um diese 15% einzufordern?

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andie61  14.01.2021, 19:45
@Heating93

Ganz einfach Widerspruch einlegen und einen Abzug von 15 % fordern,es gibt da aber noch kein Grundsatzurteil,aber Gerichte orientieren sich dann an dem einem Urteil,das kannst Du im Widerspruch dann auch anführen als Begründung

Ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten und der Kosten für das Warmwasser nicht möglich, können die Kosten nach der Wohnfläche unter Abzug von 15% des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Heizkosten berechnet werden. BGH, Urteil vom 31.10.2007 - VIII ZR 261/06.

https://www.berliner-mieterschutzverein.de/urteile-mietrecht/heizkosten/

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-186-15-prozentiges-kuerzungsrecht-des-mieters-bei-nicht-verbrauchsabhaengiger-heizkostenabrechnung.htm

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albatros  14.01.2021, 20:01
@Heating93

Du legst Einspruch ein wegen der unzulässigen Abrechnung nur nach WF , rechnest die 15% Reduktion aus und ziehst sie von deiner Nachzahlung ab. Solltest du ein Guthaben haben, erhöht sich dieses entsprechend.

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Heating93 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:03
@albatros

Ein Guthaben habe ich nicht, tatsächlich sollte ich noch was nachzahlen.

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andie61  14.01.2021, 20:06
@Heating93

Dann muss da was von abgezogen werden,es muss dann von der Gesammtsumme 15 % abgezogen werden,nicht von dem Nachzahlungsbetrag,der fällt dan aber auch deutlich geringer aus.

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Heating93 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:09
@andie61

Achso, ich dachte ich müsste den Nachzahlungsbetrag zu den ganzen Abschlagszahlungen dazurechnen. Weil das ja dann der Betrag wäre, der insgesamt für das Jahr angefallen ist. Und davon dann die 15%.
liege ich da falsch ?

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andie61  14.01.2021, 20:14
@Heating93

Dir wurde eine Verbrauschsgesammtsumme für den Heizungsverbrauch angegeben,davon müssen 15 % gesammt abgezogen werden,das reduziert dann auch den Nachforderungsbetrag.

Angenommen Dir wurden 1000 Euro für die gesammt Heizkosten brechnet,davon müssen dann 15% also 150 Euro abgezogen werden,die berechtigte Forderung wäre dann nur noch 850 Euro,wenn Du dann 700 Euro an Abschläge gezahlt hast ist die Nachforderung nicht mehr 300 Euro sondern nur noch 150 Euro.

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Heating93 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:18
@andie61

Das ist verständlich, Dankesehr

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Das kommt wie immer darauf an.

Es gibt Situationen, in denen greifen die 15% nicht.

Ich fürchte, vor einem Angriff muss ein Gespräch mit dem Vermieter her.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Heating93 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 13:46

Ich hatte mit dem Vermieter gesprochen, er selber hat da keine Ahnung. Die Abrechnung läuft auch nicht über den Vermieter, sondern wird extern mit dem Anbieter vereinbart

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schleudermaxe  15.01.2021, 14:04
@Heating93

Da hat der gute aber geflunkert. Sein externer Anbieter macht nur das, was bestellt wurde.

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schleudermaxe  14.01.2021, 21:44

Nachsatz:

Nach der Intention des Gesetzgebers sollte mit dem Abzug von 15% ein hinreichender Druck auf den Abrechnungsverantwortlichen ausgeübt werden, damit er langfristig einsieht, dass die Nichtanwendung der Heizkostenverordnung für ihn unwirtschaftlich ist.

Die Nichtablesung hat aber der Vermieter laut Frage nicht zu vertreten, zudem greift der Abzug nicht bei Eigentumswohnungen.

Viel Glück also!

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chriskmuc  15.01.2021, 09:42
@schleudermaxe

Betrifft die Nichtanwendung auch den Mieter einer Eigentumswohnung?

Kann der Eigentümer der Eigentumswohnung (egal ob Selbstnutzer oder Vermieter) sich an der ETG schadlos halten? Und die ETG dann in der Folge den Schaden von den verursachenden Eigentümern der entsprechenden Wohnungen und diese letztendlich dann auch von deren Mietern?

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schleudermaxe  15.01.2021, 10:16
@chriskmuc

Nein, eine ETW wird ja so abgerechnet wie ein Einfamilienhaus. Da gibt es nichts zu verteilen, der Vermieter reicht seine Rechnungen mehr oder weniger durch. Die Literatur ist voll davon, Urteile habe ich auch lesen dürfen.

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Es müssen alle Heizungen abgelesen werden. Es ist nicht rechtens, dass andere Heizkosten auf den Rest der Mitbewohner umgerechnet werden. Du musst nur den Teil bezahlen, den du auch verbraucht hast. Sonst könnte man ja gleich von vorn herein die Heizung auf Personen umrechnen.

Falls es Ärger gibt, dann wende dich an den Mieterschutz.

damit würde ich direkt zum Mieterschutzbund gehen bzw zu einem Fach-Anwalt.

Ich würde auf jedenfalls empfehlen gleich Wiederspruch vorsorglich einzulegen ggf.

den Normalen Abschlag zu zahlen.

Das geht gar nicht meiner Meinung nach einfach aufzuteilen.

und deswegen der Verbrauch auf alle gleichermaßen aufgeteilt wurde.

Und wie sollte das gehn? Kein Verbrauch ermittelt, da nicht gemessen. Aber du meinst vermutlich die Kosten der Heizung. Die könnten dann nach Wohnfläche umgelegt werden und aber 15% müssten abgezogen werden gemäß Heizkostenverordnung.


Heating93 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:02

Genau, habe mich da nicht präzise genug ausgedrückt. Dann werde ich das mit den 15% nochmal ansprechen, denn das wurde mir natürlich nicht mitgeteilt.

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