Werden die Gaskosten/Heizkosten übernommen wenn die Wohnung unangemessen ist?

6 Antworten

Wenn du vor der Antragstellung schon in dieser Wohnung wohnst und die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom nicht angemessen ist, dann muss das Jobcenter diese im Regelfall bis zu weiteren 6 Monaten anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen.

Man würde dann min. eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen, darin würde einem auch gleich mitgeteilt wie lange diese unangemessenen KDU - noch gezahlt würden und was es danach noch max. geben würde.

Dann müsste bzw. könnte man versuchen die Kosten zu senken, z.B. durch Untervermietung oder man sucht sich innerhalb dieser Übergangszeit eine neue angemessene Wohnung, dass sollte man dann allerdings vorher mit dem Jobcenter klären, wenn man keine finanziellen Nachteile haben möchte.

Würde man nicht umziehen wollen, dann gibt es vom Jobcenter dann max. die angemessene KDU - die einem im Bescheid mitgeteilt wurde und den Differenzbetrag muss man dann selber zuzahlen.

Kommt darauf an, ob man schon eine Umzugsaufforderung hat und diese schon greift. Sollte sie greifen und man wohnt in einer 100qm-Wohnung und 60qm sind nur angemessen, wird der Anteil für die 40qm rausgerechnet und nicht übernommen.


begi12345 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 14:10

Die Miete ist eher zu hoch, qm Anzahl ist 5 qm zu groß. Wird dann trotzdem ein Teil der heizkosten bzw gaskosten übernommen?

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Falls Du zum ersten Mal ALG 2 beantragst, müssen unangemessene Kosten der Unterkunft und Heizung für die ersten 6 Monate übernommen werden. Vor Ablauf der 6 Monate wirst Du vermutlich eine Kostensenkungsaufforderung bekommen = Du mußt umziehen.

Wenn Du bereits im Leistungsbezug bist, dann lautet die Antwort auf Deine Frage mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit: Nein.

Es kommt aber auch darauf an, wie unangemessen die Wohnung ist. Wenn es nur um ein paar Euro geht, läßt das Jobcenter vielleicht mit sich reden. Ausprobieren.


begi12345 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 12:23

Zahlt das Jobcenter vllt nicht nur ein Teil ?

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Agamemnon712  19.09.2020, 12:42
@begi12345

Wenn Du im Leistungsbezug bist und umziehen willst, wird das Jobcenter eine unangemessene Wohnung entweder gar nicht zahlen oder nur den max. zulässigen Betrag.

Eine Ausnahme könnte bei drohender Obdachlosigkeit bestehen.

Das mußt Du alles mit denen klären.

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Kommt drauf an.

Ist die Wohnung weit über der angemessen Grenze dann kann das JC sich ganz weigern.

Ansonsten muss man mit denen reden.

nur die, die in der kleineren/preiswerteren angefallen wären. Also weniger, man muß dazuzahlen.


begi12345 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 13:41

Also wenn die Wohnung unangemessen ist zahlen die einen Teil von den heizkosten oder garnicht?

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