Beitragserhöhung Kindergarten ohne Information

Hallo,

Mein Sohn geht seit 15.9.2014 in den Kindergarten, angemeldet habe ich ihn aber schon im August 2013. Bei dieser Anmeldung habe ich die Gebührenaufstellung vom 01.09.2010 ausgehändigt bekommen, demnach muss ich einen Beitrag in Höhe von 125€ + 55€ Essensgeld (zusammen 180€) zahlen. Mit der Einzugsermächtigung wurden für September 100,5€ (Besuch der Einrichtung seit 15.9.) und für Oktober 201€ abgebucht. Nach telefonischer Rückfrage beim Träger wurde mir heute mitgeteilt, dass zum 01.09.2014 die Beiträge erhöht wurden. Über diese Beitragserhöhung wurde ich weder schriftlich informiert, noch gab es eine öffentliche Information (selbst unser Bürgermeister wusste es wohl bis heute auch nicht), noch wurde es auf der Website des Trägers bekannt gegeben (dort kann bis heute lediglich die Gebührenaufstellung vom 01.09.2010 eingesehen werden). Laut Aussage des Trägers gibt (oder gab) es einen Aushang im KiGa - ich habe keinen wahrgenommen, obwohl ich regelmäßig (seit mein Sohn die Einrichtung besucht), die Aushänge lese.

Ist so ein Aushang als Information überhaupt ausreichend? Muss der Träger nicht sicherstellen, dass alle Betreffenden solche Infromationen erhalten bzw. angemessen zugänglich sind? Gibt es nicht sogar Fristen dafür? Darf ich ohne Konsquenzen (Rausschmiss meines Sohnes aus der Einrichtung) die Einzugsermächtigung zurückziehen? (Würde dann auf Rechnung zahlen bzw. überweisen) Im Aufnahmevertrag steht nichts über Gebührenänderungen nur, dass die aktuelle Version gültig ist und dass Änderungen auch innerhalb eines KiGa-Jahres erfolgen können.

Zur Information: - Wir sind eine kleine Gemeinde, es gibt keinen anderen Träger - Mein Lebensgefährte (Kindsvater) und ich sind Studenten, deshalb ist das Geld eh schon knapp - Auf Grund der Erhöhung hätten wir evtl. die Buchungszeit angepasst, sodass wir nicht noch mehr Ausgaben haben. Das braucht jedoch Planung und einen gewissen Vorlauf - Meine Schwester (ihr Sohn geht schon seit 2 Jahren in den selben KiGa) hat mir nach Rückfrage erzählt, dass sie Im Juli einen entsprechenden Infozettel bekommen hat und es diese Möglichkeit für die Eltern bis zu einem Stichtag gab...

Vielen Dank für die Hilfe Lg Dalli

Gebühren, Recht, Beiträge, Kindergarten, Frist
Inkassogebühren bei missglückter Kartenzahlung in doppelter Höhe des Rechnungsbetrags?

Ich habe am Ende des Monats, in dem ich mein Konto gekündigt habe, noch an einer Tankstelle für 13,23 Euro getankt und mit der EC-Karte bezahlt. Die Karte wurde akzeptiert, schien alles zu funktionieren - jetzt bekomme ich zwei Wochen später bei Heimkommen aus dem Urlaub ein Schreiben vom Inkassobüro, das mir neben der Hauptorderung noch 5,50 € Bankgebühren, 6,62 € Bearbeitungsgebühren, 5,11 € Mahngebühren und 10 für die € Adressermittlung, insgesamt also mehr als doppelt so viele Gebühren wie die Hauptforderung war, aufbrummen will. Aus einer 13 Euro-Rechnung wurde jetzt eine 40-Euro-Zahlungsaufforderung.

Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1) Inwiefern ist es überhaupt mein Problem, wenn die Lastschriftzahlung erst nach der Kontoschließung versucht wurde? Hätte nicht meine alte Bank das aus Kulanz an meine neue weiterleiten können, deren Daten sie ja hatten? 2) Die Gebühren sind im Vergleich zur Hauptforderung offensichtlich unverhältnismäßig - aber welche davon sind überhaupt rechtens? 3) Woher bekam das Inkassobüro meine Adresse? 4) Muss ich das wirklich bezahlen oder wäre nicht im Sinne der Schadensminderungspflicht von der Tankstelle angezeigt gewesen, erstmal eine normale Mahnung zu schicken? 5) Wie einige ich mich am besten mit den Inkassoisten, ohne vorher ein mehrstündiges Gerichtsurteilswälzen absolvieren zu müssen?

Wie soll ich jetzt damit umgehen? Ich will mich ja vor der Rechnung sicher nicht drücken sondern hatte damit gerechnet, dass die Zahlung noch von meinem alten Konto abgeht, wenn die Karte schließlich vom Leser noch akzeptiert wurde. Bitte gebt mir nicht den Tip, mich an die Verbraucherzentrale zu wenden, denn die verlangen momentan 2€ pro Minute telefonischer Beratung - und mir geht es um einen möglichst geringen - und verhältnismäßigen! - finanziellen Aufwand.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gebühren, Bank, Recht, EC-Karte, Inkasso, Mahnung
Rundfunkgebühr als Studierende(r) - nicht gemeldet in der Stadt, trotzdem wissen sie wo ich wohn...

Hey Leute ;)

ich hätte da mal ne Frage zur Rundfunkgebühr für Studierende(r). Es wäre nett, wenn ihr erst alles lest, bevor ihr antwrortet!! Ich hab mich prinzipiell gut informiert, aber eine Sache verstehe ich nach wie vor nicht.

Also: Ich bin vor eineinhalb Jahren ins Wohnheim gezogen und hab erst gestern einen Rundfunkgebührbescheid bekommen - ich soll jetzt also blechen (von nachbezahlen steht aber nichts), und habe 4 Wochen Zeit, zu antworten, ansonsten werde ich quasi einfach so zwangsangemeldet.

Ich bekomme (noch) kein Bafög, Antrag ist eben eingegangen beim Studentenwerk aber ich denke ich werd es nicht genehmigt bekommen. (Eine vorläufige Befreiung von der Rundfunkgebühr könnte ich anscheinend trotzdem beantragen, wie dabei steht, trotzdem müsste ich es bei einer Bafög-Ablehnung nachzahlen...)

Ich teile mir im Studentenwohnheim eine Wohnung mit meiner Mitbewohnerin, mit der ich mir also auch die Rundfunkgebühr teilen könnte - trotzdem dachte ich dachte mir: ,,Ha, ich umgeh die Rundfunkgebühr einfach, in dem ich mich wieder bei meinen Eltern anmelde, d.h. offiziell nicht mehr im Wohnheim wohne..." ;)

...Ich hab meine Mitbewohnerin trotzdem mal gefragt, ob sie die Gebühr zahlt, und sie hat mir dann erzählt, dass sie noch bei ihren Eltern 300km angemeldet ist, und dass sie sich hier in der Stadt nie beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat - trotzdem hat sie nach dem Einzug hier einen Brief von der (damaligen) GEZ bekommen, also an die Adresse hier im Wohnheim!!! Und zahlt seitdem auch brav...

Das hat mich verwirrt - ich dachte die GEZ/Rundfunkgebühr holt/kauft die Daten von den Einwohnermeldeämtern - wie offiziell bekannt ist. Meine Mitbewohnerin sagt aber, sie das Studentenwohnheim auch nicht als Zweitwohnsitz angemeldet. Die Rundfunk-Heinis können also nicht vom Amt wissen, dass sie hier wohnt - kann es also sein, dass die Rundfunkgebühreneintreiber die Daten vom Studentenwerk abkaufen - weil sie wissen, dass sich viele Studierende nicht in ihrem neuen Wohnort anmelden, um die Rundfunkgebühr zu umgehen??? Das ist meine Frage. Wer weiß das mit Sicherheit?

Klar kann ich mich ja einfach mal wieder bei meinen Eltern anmelden und dann rausfinden, ob ich weiterhin ans Wohnheim einen Brief wegen der Rundfunkgebühr bekomme. Aber ich wollte es ihm Voraus wissen... Notfalls werde ich mir die Rundfunkgebühr natürlich mit meiner Mitbewohnerin teilen. Aber trotzdem stellt auch die Hälfte der Gebühr für mich ein Problem dar, mein Studium ist so zeit- und energieaufwändig, dass ich nebenher nicht arbeiten kann, meine Eltern helfen mir finanziell aus, aber es reicht immer nur gerade so bis zum Monatsende bzw, manchmal auch nicht. Es wäre toll, wenn ich die Gebühr umgehen könnte.

Freue mich über hilfreiche (!!) Antworten! Liebe Grüße

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4,5 Jahren nach Ende des Kreditvertrags fordert die Santander Consumer Bank Gebühren?

Fangen wir erstmal mit der Vorgeschichte an: Ich habe Anfang 2006 einen Kreditvertrag bei der Santander Consumer Bank abgeschlossen, welcher mit der letzten Rate am 02. Januar 2009 zu Ende gegangen ist. Nach ca. 4,5 Jahren, genauer gesagt am 05.09.2013 schickt mir diese Bank ein Brief mit einer angeblichen fälligen Rate von 44,50€, welche sie von meinem Girokonto, wovon sie damals die Raten abgezogen haben, nicht abziehen konnten, da das Girokonto zwischenzeitlich nicht mehr existiert. Da aber schon Januar 2006 die letzte Rate bezahlt wurde konnte das garnicht sein und rief bei der Santander Bank an um der Sache auf den Grund zu gehen. Nach dem Gespräch mit der unfreundlichen Beraterin stellte sich heraus, dass die Santander Consumer Bank versucht hat, aus welchem Grund auch immer, mir Ende August 2013 (!) ein Kontoauszug an meine damalige Anschrift zu versenden. Da ich aber inzwischen seit Oktober 2010 auch nicht mehr dort wohnte haben sie Retoure des Kontoauszuges bekommen. Deshalb haben sie angeblich eine Adressenrecherche gemacht welches etwas gekostet haben soll. Dies wollten sie dann von meinem alten Girokonto mit Lastschrift abbuchen, da aber das Girokonto nicht mehr existierte sind noch Rücklastschriftgebühren etc. dazugekommen, wodurch wir inzwischen bei insgesamt 91,76€ sind. Die Kundenberaterin am Telefon hatte mir noch gesagt, dass ich eine Kündigung per Fax schreiben soll und die Gebühren dann nicht bezahlen muss. Dies habe ich dann am 18.09.2013 getan, jedoch bislang keine Reaktion erhalten, außer ein Kontoauszug wo jetzt drin steht dass ich -91,76€ Saldo habe. Nun meine Frage: Nach dem bezahlen der letzten Rate des Kreditvertrags sollte doch eigentlich die ganze Verbindung mit dieser Bank zu Ende gegangen sein. Wieso schickt mir diese Bank nach 4,5 Jahren (!) noch ein Kontoauszug? Das ist doch nicht normal? Ich sehe es nicht ein diese 91,76€ zu bezahlen! Wie seht ihr das? Leider habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und meine wirtschaftliche Lage ist im Moment auch sehr schlecht und kann deshalb auch nicht einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank MfG

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Immobilienmakler verlangt Rücktrittsgebühr, was tun?

Hallo,

ich habe mir über verschiedene Makler eine Wohnung gesucht. Als ich eine passende gefunden habe, habe ich die Mieterselbstauskunft unterschrieben. In dieser stand folgender Text-Absatz (Siehe Bild)

Dem Makler A habe ich gesagt, dass ich die Wohnung schnell benötige. Nun wurden aber immer stückchenweise weitere Informationen angefordert und ich bin langsam nervös geworden. Zum Schluss stand zur Debatte, dass der Vermieter eine Bürgschaftserklärung haben will. Dann habe ich die Initiative ergriffen und mich für eine andere Wohnung entschieden, wo ich wusste, dass ein schneller Einzug möglich ist (Makler B).

An einem Donnerstag habe ich dann Makler B angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich eine Wohnung von ihm mieten möchte. Makler A hat am Freitag angerufen und ich sagte ihm, dass ich keinen Bürge gefunden habe und daher die Wohnung nicht nehmen kann. Am Samstag habe ich dann die Wohnung von Makler B gemietet.

Am Montag meldet sich Makler A bei mir und meinte, ich müsste die Bürgschaft nicht nachweisen. Auf diese Antwort habe ich gesagt, dass ich mich bereits für eine andere Wohnung entschieden habe, da ich die Wohnung bis Sonntag gebraucht hätte und nicht bis Montag. In der gleiche Woche erhielt ich eine Rechnung mit einer Bearbeits-/Reservierungsgebühr für die Stornierung/Rücktritt vom Mietvertrag.

Ich habe weder eine Reservierung unterschrieben, noch bin ich vom Mietvertrag zurückgetreten. Was meint Ihr, muss ich die Rechnung tragen oder nicht?

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Wohnung, Gebühren, Mietrecht, Immobilien, Rücktritt

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