Wie schnell ist eine Wohnungszuweisung nach § 1361b bei psychischer Gewalt durchsetzbar?
Ich möchte mich nach fast 20jähriger Ehe von meinem Mann trennen, da ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, keine Gemeinsamkeiten, ständige Beleidigungen und Bedrohungen, das auch vor den fast bzw. teilweise erwachsenen Kindern.
Bis jetzt ging es noch glimpflich ab, da ich mich doch noch meist zurückgehalten habe.
Die Wohnung steht in meinem Alleineigentum, wobei ich denke, das dies zunächst für die Trennung mal keine Rolle spielt.
Ich halte es jedenfalls nicht mehr aus und möchte die Trennung so schnell wie möglich hinter mich bringen. Noch lebe ich ja unter einem Dach mit meinem Noch-Ehemann.
Meine Frage ist hauptsächlich, wie schnell eine Wohnungszuweisung möglich ist,
insbesondere der Ablauf?
Wer hat hier auch entsprechende Erfahrungen gemacht und kann mir hier mehr dazu sagen?