4,5 Jahren nach Ende des Kreditvertrags fordert die Santander Consumer Bank Gebühren?

Fangen wir erstmal mit der Vorgeschichte an: Ich habe Anfang 2006 einen Kreditvertrag bei der Santander Consumer Bank abgeschlossen, welcher mit der letzten Rate am 02. Januar 2009 zu Ende gegangen ist. Nach ca. 4,5 Jahren, genauer gesagt am 05.09.2013 schickt mir diese Bank ein Brief mit einer angeblichen fälligen Rate von 44,50€, welche sie von meinem Girokonto, wovon sie damals die Raten abgezogen haben, nicht abziehen konnten, da das Girokonto zwischenzeitlich nicht mehr existiert. Da aber schon Januar 2006 die letzte Rate bezahlt wurde konnte das garnicht sein und rief bei der Santander Bank an um der Sache auf den Grund zu gehen. Nach dem Gespräch mit der unfreundlichen Beraterin stellte sich heraus, dass die Santander Consumer Bank versucht hat, aus welchem Grund auch immer, mir Ende August 2013 (!) ein Kontoauszug an meine damalige Anschrift zu versenden. Da ich aber inzwischen seit Oktober 2010 auch nicht mehr dort wohnte haben sie Retoure des Kontoauszuges bekommen. Deshalb haben sie angeblich eine Adressenrecherche gemacht welches etwas gekostet haben soll. Dies wollten sie dann von meinem alten Girokonto mit Lastschrift abbuchen, da aber das Girokonto nicht mehr existierte sind noch Rücklastschriftgebühren etc. dazugekommen, wodurch wir inzwischen bei insgesamt 91,76€ sind. Die Kundenberaterin am Telefon hatte mir noch gesagt, dass ich eine Kündigung per Fax schreiben soll und die Gebühren dann nicht bezahlen muss. Dies habe ich dann am 18.09.2013 getan, jedoch bislang keine Reaktion erhalten, außer ein Kontoauszug wo jetzt drin steht dass ich -91,76€ Saldo habe. Nun meine Frage: Nach dem bezahlen der letzten Rate des Kreditvertrags sollte doch eigentlich die ganze Verbindung mit dieser Bank zu Ende gegangen sein. Wieso schickt mir diese Bank nach 4,5 Jahren (!) noch ein Kontoauszug? Das ist doch nicht normal? Ich sehe es nicht ein diese 91,76€ zu bezahlen! Wie seht ihr das? Leider habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und meine wirtschaftliche Lage ist im Moment auch sehr schlecht und kann deshalb auch nicht einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank MfG

Kredit, Gebühren, Bank, kreditvertrag, rate, santander
Immobilienmakler verlangt Rücktrittsgebühr, was tun?

Hallo,

ich habe mir über verschiedene Makler eine Wohnung gesucht. Als ich eine passende gefunden habe, habe ich die Mieterselbstauskunft unterschrieben. In dieser stand folgender Text-Absatz (Siehe Bild)

Dem Makler A habe ich gesagt, dass ich die Wohnung schnell benötige. Nun wurden aber immer stückchenweise weitere Informationen angefordert und ich bin langsam nervös geworden. Zum Schluss stand zur Debatte, dass der Vermieter eine Bürgschaftserklärung haben will. Dann habe ich die Initiative ergriffen und mich für eine andere Wohnung entschieden, wo ich wusste, dass ein schneller Einzug möglich ist (Makler B).

An einem Donnerstag habe ich dann Makler B angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich eine Wohnung von ihm mieten möchte. Makler A hat am Freitag angerufen und ich sagte ihm, dass ich keinen Bürge gefunden habe und daher die Wohnung nicht nehmen kann. Am Samstag habe ich dann die Wohnung von Makler B gemietet.

Am Montag meldet sich Makler A bei mir und meinte, ich müsste die Bürgschaft nicht nachweisen. Auf diese Antwort habe ich gesagt, dass ich mich bereits für eine andere Wohnung entschieden habe, da ich die Wohnung bis Sonntag gebraucht hätte und nicht bis Montag. In der gleiche Woche erhielt ich eine Rechnung mit einer Bearbeits-/Reservierungsgebühr für die Stornierung/Rücktritt vom Mietvertrag.

Ich habe weder eine Reservierung unterschrieben, noch bin ich vom Mietvertrag zurückgetreten. Was meint Ihr, muss ich die Rechnung tragen oder nicht?

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Wohnung, Gebühren, Mietrecht, Immobilien, Rücktritt
Beim Anwalt nichts unterschrieben - trotzdem Mandatsvertrag?

Ich will meinem Anwalt nun das Mandat entziehen. Leider musste ich noch warten bis ich eine andere Lösung gefunden habe.

Nun stellt sich mir aber die Frage ob ich ihm überhaupt ein Mandat erteilt habe. Mündlich natürlich. Es folgten Gespräche und er fertigte auch einen Klageentwurf an, den ich aber mehrmals korrigieren musste, weil sehr viel falsch war. Was mich aber schon am Anfang verwundert hat, war das ich nichts unterschreiben musste. Weder eine Vollmacht noch einen Vertrag, dass ich ihn beauftrage. Deshalb hat er wohl auch nicht, obwohl ich ihn bat, die Gegenseite angeschrieben.

Schreibt man dann trotzdem, dass man ihm das Mandat entzieht? Und wie ist das mit den Kosten? Ich will mich vor nichts drücken, er schrieb ja auch den Klageentwurf, aber sonst ist nicht wirklich viel passiert. Es zieht sich schon seit April und Dinge um die ich ihn bat hat er nicht gemacht, ohne mir das zu sagen. Ich erfuhr das dann erst später. Viel Kontakt gab es auch nicht. Persönlich 3 Gespräche, telefonisch würgte er mich direkt ab (ich versuchte es nur 3mal) und rief auch nicht zurück.

Dass ich etwas zahlen muss war und ist mir klar. Ich frage mich nur, ob der Anwalt die Rechnung nach belieben hoch ausstellen kann, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Zahlen will und werde ich, ich habe nur Angst, dass er mir dann, weil ich ihm das Mandat entziehe noch tiefer in die Tasche packen will (die eh schon fast leer ist, was er wusste, da ich es ihm sofort sagte). Die Kosten für die Erstberatung sind eh klar, aber was ist mit dem Rest?

Gebühren, Anwalt, Vollmacht
Rechnung höher als Kostenvoranschlag (Arzt)

Hallo,

ich bin bei einer Praxis in Behandlung und nehme Leistungen in Anspruch, die privat abgerechnet werden. Um mir vorab einen Überblick über die Kosten zu verschaffen, habe ich mir einen Kostenvoranschlag aushändigen lassen.

Aus diesem gehen Kosten i.H.v. 680 Euro hervor (exkl. Medikamente). Es wird laut Gebührenordnung der Faktor 1,5 veranschlagt. Auf der Internetseite der Praxis stehen ebenfalls Kosten für die selben Leistungen i.H.v. "450 - 600 Euro zzgl. Medikamenten".

Nun habe ich die Leistung in Anspruch genommen und erhalte heute eine Rechnung i.H.v. 1.009 Euro. Es wurde der Faktor 1,8 bis 2,3 lt. Gebührenordnung der Ärzte veranschlagt (statt wie im Kostenvoranschlag 1,5).

Nun liegt die Rechnung ja um 50 - 100 % höher als der Kostenvorschlag und die Internet"werbung".

Das ist mein Kenntnisstand:

1) Mir ist bewusst, dass ein Kostenvoranschlag nicht bindend ist - ich weiß jedoch auch, dass er ohne Beratung oder Information nur um max. 15 - 20 % abweichen darf. Hier liegen wir jedoch weit höher.

2) Die Internet"werbung" ist ebenfalls nicht bindend. Jedoch stehen Preise dort, die auch nicht von der Hand zu weisen sind.

3) Ich habe vorsorglich einen Rechnungseinspruch bei der Praxis eingelegt und warte erst einmal ab.

4) Ich habe in der Praxis im Vorfeld und im Verlauf der Behandlung mehrfach (mit Zeugen) nach den Kosten gefragt und ich wurde immer auf den Kostenvoranschlag verwiesen.

5) Ich weiß, dass Ärzte bis zum Faktor 2,3 ohne Begründung abrechen dürfen...aber auch, wenn dem ein Kostenvoranschlag mit anderen Werten voraus gegangen ist?

Meine Fragen:

  • Welche Rechte habe ich überhaupt?
  • Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn sich der Arzt quer stellt?
  • Wo wende ich mich am besten hin, sollte der Arzt nicht reagieren und die Zahlungsfrist verstreichen?

Vielen, lieben Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße Nrathea

Rechnung, Gebühren, Arzt, Krankenkasse, Kostenvoranschlag, GOÄ
1&1 Technikergebühren?

Hallo,

ich habe seit diesem Monat DSL von 1&1, doch es gab einige Probleme und so langsam werd ich echt sauer. Am 11.9. sollte ein Techniker zur Freischaltung kommen. Dies sollte 40€ kosten. Ich habe mir also zwischen 8 und 16 Uhr extra freigenommen, doch es war kein Techniker da. Also habe ich bei 1&1 angerufen und nachgefragt, mir sagte man, dass der Techniker das aus der Ferne freischalten konnte, es aber eine Störung vorliegt. 3 Tage später sollte wieder ein Techniker kommen um die Störung zu Beseitigung des Problems. Wieder kam niemand, ich also wieder dort angerufen. Man beachte, dass ich ständig dort anrufen musste und teilweise 30 Minuten in der Warteleitung war! Dort wurde dann ein neuer Termin vereinbart und man versicherte mir, dass ich weder den 1. Termin noch den 2. Termin bezahlen müsse. Mittlerweile kam tatsächlich mal ein Techniker und DSL funktioniert. Doch heute hat 1&1 die 40€ abgebucht. Also habe ich WIEDER dort angerufen und wurde, sehr unfreundlich, darauf hingewiesen, dass ich alles falsch verstanden habe und ich auf jeden Fall den Techniker bezahlen muss. Ich habe der jungen Frau erklärt, dass ich mir 3 Tage frei nehmen musste, und nur einen Tag davon wirklich jemand kam. Sie meinte, es hätte sich bei mir nicht um eine Störung gehandelt. Man beachte dabei, dass sie NICHT in meine Daten schauen konnte, da 1&1 wohl Probleme mit den Daten hatte... Außerdem habe ich ja auch SMS von 1&1 in denen steht, dass es eine Störung ist.

Kann mir dabei jetzt irgend jemand helfen? Wie kann es sein, dass mir eine Mitarbeiterin versichert, dass ich die Gebühr nicht mehr zahlen muss und dann wirds doch abgebucht?

Danke jetzt schon mal und liebe Grüße

Internet, Gebühren, 1und1

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