Telekom Bereitstellungsgebühr geschenkt?

Ich habe jetzt am 31.12.2022 einen großen Vertrag bei der Telekom über die Servicehotline (+498003301000) abgeschlossen. Der Mitarbeiter wirkte erst sehr angespannt, klar die wollen ja auch was verkaufen und das ist deren Job. Ich meinte zu Ihm dass er bei mir gelassen sein kann, da ich das Ziel sowie die Taktik kenne, darauf war er dann ziemlich gelassen und sehr freundlich.

Ich habe mich jetzt von Ihm ausführlich beraten lassen und habe nun folgende Produkte gebucht:

  • MagentaMobil XS 5GB (als Aktion mit 10GB) + Wunschrufnummer
  • MagentaMobil XS + Karte 5GB (als Aktion mit 10GB) + Wunschrufnummer
  • VDSL 250 (inkl. Festnetznummer)
  • Magenta TV Entertain

Nun müsste ich circa 109€ an Bereitstellungsgebühr zahlen, sowie die 50€ für die Rufnummer nach Wahl. Der Mitarbeiter meinte jedoch, dass ich diese Gebühren von Ihm geschenkt bekommen würde. Dazu ebenfalls die Cashback Aktion die bis zum 31.12.2022 galt. Er meinte jedoch, dass ich diese erst nach der ersten Rechnung erstattet bekomme.

In der Auftragsbestätigung stehen diese Stellen in der Rechnung, nun frage ich mich ob das normal ist. Ich wechsel jetzt als Neukunde (u28) von 1&1, die hatten sowas auch mir angeboten. Jedoch habe ich nach der Auftragsbestätigung, sofort eine Erstattung der Gebühren erhalten.

Hatte jemand die gleiche Situation?

Danke im Voraus für jede Antwort.

Internet, Mobilfunk, Telefon, Gebühren, Vertrag, Handyvertrag, SIM-Karte, Telekom, Vertragsabschluss, Neukunde, Auftragsbestätigung
Wer haftet bei überfälligen Kosten einer Veranstaltung?

Vor ca. einem Monat war der Abschlussball meines Jahrgangs. Dafür wurde eine städtische Halle gemietet.

Kostenvoranschlag inklusive GEMA Gebühren etc. wurden alle berechnet sodass eine Endsumme von ca. 8.500€ inklusive Catering entsandt. Eine Rechnung für den Kostenvoranschlag sowie für das Catering existieren.

Die Eintrittskarten mussten pro Kopf selbst bezahlt werden, mit dem eingenommen Geld wurde diese Summe bezahlt.

Die Schüler die diesen Abend organisierten waren 7 Personen. Davon standen 2 mit der Halle in Email-Kontakt. Eine Person davon unterschrieb den endgültigen Vertrag. Laut ihr waren alle dort enthaltenen Kosten jene, die mit den 8.500€ beglichen gewesen wären. Auch nach mündlicher Absprache mit den Vertretern der Halle waren es lediglich diese.

Nun kam nachträglich für alle Schüler die Information, dass eine weitere Rechnung von 6.200€ überfällig ist, welche die Kosten von Besteckreinigung und Servicepersonal enthalten.

Angeblich wusste keiner davon Bescheid. Weder die Person die den Vertrag unterschrieben hat, noch andere Organisatoren des Balls, und anscheinend wurde dies auch nie erwähnt, besprochen oder irgendwo vermerkt.

Nach mehrfacher Nachfrage von Schülern besitzt von diesen Leuten auch anscheinend niemand den Vertrag der mit der Halle geschlossen wurde, sodass nicht eindeutig nachvollzogen werden kann ob diese Summe tatsächlich bezahlt werden muss und es entweder ein Versäumnis einzelner Personen war, oder ob die Halle selbst ihre Konditionen nicht vermerkt hat. Die Halle selbst erklärte auf Nachfrage hin nur, dass der Betrag bis Ende August bezahlt werden müsste da dies anscheinend abgemacht gewesen wäre.

Laut einigen Schülern soll der Betrag jetzt aufgeteilt werden auf alle Schüler sodass jeder pauschal 82€ zahlen soll anstatt die Summe genauso wie die Eintrittskarten pro Kopf aufzuteilen, da es ja eben um benutztes Geschirr geht und manche mehr Gäste als andere dabei hatten. Es wurde keine aussagekräftige Abstimmung vorgenommen ob dies für alle in Ordnung sei und nun haben bisher ca 70% der Schüler bezahlt, die anderen jedoch nicht.

Wenn bis Ende des Monats der Betrag nicht beglichen werden kann droht anscheinend eine Mahnung. Die Frage ist allerdings wem?

Was passiert in solch einem Fall mit Schülern die nicht zahlen? Wer haftet? Wo kann man den Vertrag einsehen wenn angeblich keiner existiert? Und entstehen durch eine Mahnung zusätzliche Kosten?

Würdet ihr den Betrag aus moralischen Gründen dennoch zahlen falls man rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre da es nicht euer Versäumnis ist oder nicht?

Danke für Rückmeldung.

Gebühren, Event, Versicherung, Recht, Kosten, Vertrag, Haftung, Veranstaltung, Vertragsrecht
Muss meine Mitbewohnerin GEZ Gebühren zahlen?

Hallöchen, ist vielleicht eine kompliziertere Frage, aber ich versuchs mal zu erklären, vielleicht kann mir jemand helfen.

Im Juni letzten Jahres bin ich nach Köln in eine WG gezogen. Im Juli habe ich dann das Schreiben bekommen, dass ich die Rundfunkgebühren zahlen soll und seitdem wird auch alle 3 Monate bei mir abgebucht.

Im Juli, einen Monat später, ist dann aber meine Mitbewohnerin ausgezogen und behauptet jetzt, dass die Gebühren vorher über die andere ehemalige Mitbewohnerin gelaufen wären, sie die deswegen nie zahlen musste und diese alles auf mich übertragen hätte, obwohl es ja ein neuer Vertrag war. Das komische ist auch, dass meine ehemalige Mitbewohnerin mehrere Mahnungen von Rundfunk bekommen hat, dass sie nachzahlen soll, auch Wochen nachdem sie schon ausgezogen ist, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt jemals über die andere gelaufen ist.

Jetzt will sie nämlich meine Beitragsnummer um nachzuweisen, dass ich ja für die Wohnung gezahlt habe, aber ich habe das Schreiben erst bekommen, als sie schon ausgezogen ist und das erste Mal wurde im September abgerechnet und ich musste für den Juni und Juli jeweils nachzahlen.

Ich find die Sache irgendwie komisch, deshalb wollte ich fragen ob sie Recht hat und nicht nachzahlen muss oder will sie einfach um die Gebühren herumkommen?

Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich formuliert, danke schonmal! :)

Gebühren, Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag
Gültigkeit eines Gutscheins durch Veranstalter verkürzt?

Ich habe im Dezember 2018 einen Gutschein im Wert von 300€ für einen Kurs im Rahmen einer Verlosung gewonnen. Die reguläre Gültigkeit des Gutscheins betrug 3 Jahre (bis 31.12.2021).

Aufgrund der Pandemie fanden während der Schließung von Kultureinrichtungen keine Kurse statt. Erst im Jahr 2021, nach Lockerung einiger Einschränkungen, wurde besagte Kurse online wieder angeboten. Ich meldete mich für einen Kurs im September 2021 an, welcher vom Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnahme kurzfristig abgesagt wurde.

Daraufhin bat ich den Veranstalter mir den Gutschein für das Jahr 2022 zu verlängern, damit ich in diesem Jahr einen Kurs besuchen konnte. Ich erhielt die schriftliche Bestätigung hierzu. Ich meldete mich zu Beginn diesen Jahres erneut für einen Kurs an, welcher aufgrund einer weiteren Stornierung wieder nicht zustande kam.

Nun ist es mir nicht mehr möglich aufgrund körperlicher Einschränkungen und derzeitiger Lebensumstände dieses Jahr noch einen Kurs zu besuchen, daher entschied ich mich den Gutschein zu verkaufen.

Auf Anfrage eines potentiellen Käufers, ob der Gutschein auch für einen anderen Kurs gültig sei, kontaktierte ich den Veranstalter mit Angabe der Gutschein Nr. und erhielt als Antwort, dass der Gutschein nur ein gesponsertes Werbegeschenk war (ich erstand den Gutschein auf einem Weihnachtsmarkt als Hauptgewinn an einer Losbude) und er daher NICHT mehr für dieses Jahr gültig sei (Originales Zitat anbei):

„… Es handelt es sich um ein gesponsertes Werbegeschenk. Wenn 2018 jemand dafür wirklich 300 € bezahlt hätte, könnte ich vielleicht noch mal mit unserer Geschäftsführung sprechen. Aber in diesem Fall, ist der Gutschein leider bereits verfallen. …“

Darf der Veranstalter nun wirklich seine schriftliche Bestätigung darüber zurückziehen, dass der Gutschein für dieses Jahr nicht mehr gültig ist?

Habe ich aufgrund der Ausfälle während der Pandemie und meiner derzeitigen Lebensumstände dennoch die Chance den Gutschein zu verlängern oder gar auszahlen zu lassen?

Gebühren, Recht, Gutschein, Verbraucherschutz, Pandemie, Rechtslage, Veranstaltung, Gültigkeitsdauer
Beschwerde GEZ einreichen?

Hallo,

ja ich weiß, leider muss man die Gebühren zahlen, aber darüber möchte ich mich nicht beschweren.

Da ich mein altes Girokonto gekündigt hatte, konnte die GEZ die Gebühren über SEPA nicht wie gewohnt abbuchen.

Ich bekam eine Rechnung mit zusätzlichen 5,85 € Rücklastschriftkosten.

Da ich weiß, wie hoch diese bei meiner Bank tatsächlich sind und auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten eingefordert werden können, widersprach ich den 5,85 € mit der Aufforderung einer detaillierten Aufstellung.

Nach zwei Wochen erhielt ich jetzt die Rückmeldung, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, von den Rücklastschriftkosten absieht.

Rechtlich gesehen dürfen sie die Rücklastschriftkosten weiterbelasten, aber wie geschrieben die tatsächlich entstandenen Kosten. Hier möchte die GEZ indirekt einen auf "kulant" tun meiner Meinung nach. Hätten sie nämlich statt den 5,85 € nun die tatsächlichen Kosten von 2 € gefordert, hätten sie sich sehr unseriös gemacht.

Ich bin kein Erbsenzähler, aber die GEZ forderte vor vielen Jahren von mir einen Betrag von paar Cent nach, da ich damals einen Zahlendreher bei der Überweisung hatte.

Wo kann ich mich konkret über diesen Vorgang beschweren? Verbraucherzentrale? Ich bin sicherlich nicht der Einzige, dem das passiert ist. Das sind in meinen Augen zusätzliche Einnahmen

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