Inkassogebühren bei missglückter Kartenzahlung in doppelter Höhe des Rechnungsbetrags?

Ich habe am Ende des Monats, in dem ich mein Konto gekündigt habe, noch an einer Tankstelle für 13,23 Euro getankt und mit der EC-Karte bezahlt. Die Karte wurde akzeptiert, schien alles zu funktionieren - jetzt bekomme ich zwei Wochen später bei Heimkommen aus dem Urlaub ein Schreiben vom Inkassobüro, das mir neben der Hauptorderung noch 5,50 € Bankgebühren, 6,62 € Bearbeitungsgebühren, 5,11 € Mahngebühren und 10 für die € Adressermittlung, insgesamt also mehr als doppelt so viele Gebühren wie die Hauptforderung war, aufbrummen will. Aus einer 13 Euro-Rechnung wurde jetzt eine 40-Euro-Zahlungsaufforderung.

Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1) Inwiefern ist es überhaupt mein Problem, wenn die Lastschriftzahlung erst nach der Kontoschließung versucht wurde? Hätte nicht meine alte Bank das aus Kulanz an meine neue weiterleiten können, deren Daten sie ja hatten? 2) Die Gebühren sind im Vergleich zur Hauptforderung offensichtlich unverhältnismäßig - aber welche davon sind überhaupt rechtens? 3) Woher bekam das Inkassobüro meine Adresse? 4) Muss ich das wirklich bezahlen oder wäre nicht im Sinne der Schadensminderungspflicht von der Tankstelle angezeigt gewesen, erstmal eine normale Mahnung zu schicken? 5) Wie einige ich mich am besten mit den Inkassoisten, ohne vorher ein mehrstündiges Gerichtsurteilswälzen absolvieren zu müssen?

Wie soll ich jetzt damit umgehen? Ich will mich ja vor der Rechnung sicher nicht drücken sondern hatte damit gerechnet, dass die Zahlung noch von meinem alten Konto abgeht, wenn die Karte schließlich vom Leser noch akzeptiert wurde. Bitte gebt mir nicht den Tip, mich an die Verbraucherzentrale zu wenden, denn die verlangen momentan 2€ pro Minute telefonischer Beratung - und mir geht es um einen möglichst geringen - und verhältnismäßigen! - finanziellen Aufwand.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gebühren, Bank, Recht, EC-Karte, Inkasso, Mahnung
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