Nachträgliche Maklergebühr trotz Privatkauf

Vor ca. einem Jahr wurde eine Wohnung zum Kauf online über einen Makler angeboten. Da ich mich sehr für diese Immobilie interessierte, besichtigte ich die Wohnung mit dem Makler. Da mir die Wohnung dann mit den Maklergebühren doch zu teuer war ließ ich von dem Vorhaben ab.

vor ca. 2 Monaten war die Wohnung wieder online, diesmal als Privatverkauf ohne Makler. Da sich die Kosten nun um einiges verringert hatten (ohne Makler) und die Wohnung nun deshalb gerade noch in meinem Budget lag, entschloss ich mich die Wohnung zu kaufen.

Bei einem privaten Gespräch mit dem Verkäufer wurde uns mitgeteilt, dass noch eine Forderung bzgl. des Maklers bestehen würden, doch da der Verkäufer sowie einen Spezialpreis mit dem Makler ausgemacht hätte, würde der Verkäufer diese Kosten übernehmen.

Der Kaufvertrag wurde also unterzeichnet. Nun ca. einen Monat später nach Schlüsselübergabe habe ich eine Rechnung vom Makler über eine "Käuferprovision" von mehreren tausend € erhalten.

Mir war nicht bewusst dass es eine Käufer und Verkäuferprovision gibt. Außerdem stimmte uns der Verkäufer zu die Kosten des Maklers zu übernehmen, doch damit meinte er nur die Verkäuferprovision (was mir nicht bewusst war). Dass die Whg nicht mehr über den Makler verkauft wurde, war ja erst der Grund weshalb ich die Wohnung auch kaufen und bezahlen konnte. Ansonsten hätte ich sie ja gar nicht erst gekauft.

Uns wurde nie etwas von den kommenden Maklerkosten mitgeteilt, die Kosten wurden verschwiegen. Außerdem hatten wir nie in irgendeiner Weise einen Vertrag oder sonstiges mit dem Makler unterzeichnet oder besprochen. Wir dachten ja, es sei jetzt ein Privatverkauf.

Der Verkäufer fühlt sich nicht für die Kosten zuständig. Vl kann mir da jemand behilflich sein??

Wohnung, Gebühren, Recht, Kauf, Makler
Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, ein inaktives Konto regelmäßig zu kontrollieren?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:

Ich habe vor etwa einem Dreivierteljahr ein neues (Zweit-)Girokonto eröffnet, welches ich im Endeffekt nie genutzt habe. Das Konto ist kostenlos, es war kein Geld darauf und ich habe es einfach ruhen lassen, ohne jemals den Kontostand abzurufen - denn wie gesagt, es war ja kein Geld drauf und ich habe das Konto nie für irgendwelchen Geldverkehr genutzt.

Nun habe ich einen Brief von der Bank bekommen mit der Mitteilung, dass das Konto sich im Minus befindet. Ich habe nachgeschaut und entsetzt festgestellt, dass sich seit etwa einem halben Jahr Gebühren und damit zusammenhängend Dispo-Zinsen angesammelt haben! Dagegen habe ich natürlich gleich Widerspruch eingelegt.

Dass die Gebühren fälschlicherweise erhoben worden sind, hat mir dir Bank mittlerweile selbst bestätigt. ABER sie weigert sich, die Gebühren zu streichen, da ich "sofort" hätte reagieren müssen und es jetzt zu spät sei. Ich dagegen finde diese Argumentation ziemlich frech - werden denn zu Unrecht erhobene Gebühren plötzlich rechtens, nur weil ein gewisser Zeitraum verstrichen ist?

Ich meine: Wenn ich ein kostenloses, leeres Konto besitze, welches ich nicht aktiv nutze, dann komme ich ja nicht auf den Gedanken, dass sich da irgendwelche Gebühren angesammelt haben könnten, und aus diesem Grund schaue ich mir auch nicht einmal im Monat den Kontostand an, damit ich im Fall der Fälle rechtzeitig Einspruch erheben kann. Das sind meine rein intuitiven, "logischen" Gedankengänge.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, den Kontostand regelmäßig zu kontrollieren, auch wenn das Konto nicht aktiv genutzt wird? Ist die Bank im Recht, wenn sie meint, die Gebühren (und Zinsen) nun eintreiben zu dürfen?

Ich würde mich sehr über fachkundige Antworten von Menschen, die sich in der Materie auskennen, freuen! Danke im Voraus!

P.S.: In den AGB der Bank bin ich diesbezüglich noch nicht fündig geworden...

Gebühren, Bank, Recht, Dispokredit, Girokonto, Konto, Frist, Kontoführungsgebühr, Kontoüberziehung
Entgelt gegen Toilettenbenutzung erlaubt?

Liebe Leser, vorab schonmal: Bitte keine Kommentare wie "Stell dich nicht so an" oder "Die müssen ja auch ihr Geld verdienen", bei dieser Frage geht es mir einfach ums Prinzip, ich bin der Meinung, dass man in Deutschland einfach nicht für alles Geld nehmen kann.

Zur Situation: Gestern war ich mit Freunden in meiner Heimatstadt auf dem Viehmarkt unterwegs. Nach einer gewissen Zeit haben wir uns im Festzelt, das meines Wissens nach von der Stadt betrieben wird, niedergelassen und ein paar Bierchen getrunken. Wie es nunmal so ist, bin ich irgendwann aufgestanden, aus dem Zelt raus und wollte 15 Meter nebenan zum dazugehörigen Toilettenwagen. Dieser wurde ebenfalls von der Stadt aufgestellt und der Toilettenherr und die Toilettenfrau bekommen einen kleinen Verdienst von der Stadt. Jedenfalls wollten mich diese nicht bevor ich ein Entgeld von 20 Cent entrichte auf die Toilette lassen. Ist es nicht mein gutes Recht, dass wenn ich in einer Gastronomie etwas verzehre, auch auf Toilette gehen darf ohne Geld zu bezahlen? Gilt dies nicht genauso auf einem Viehmarkt, dass ein Gaststättenbetreiber, in diesem Fall ein Zelt, in das fast 1000 Leute passen, der Wirt auch Toiletten entgeldlos zur Verfügung stellen muss? Sogar als ich mich höflich beim Zeltbetreiber beschwerte, wurde mir gesagt: "Die Halten für dich die Toilette sauber, wenn es dir also nicht passt das Geld zu bezahlen, dann geh eben irgendwo anders hin"! Ich finde das persönlich eine Frechheit.

Mir geht es in diesem Fall wirklich nicht um die 20 Cent und auch nicht darum, dass es der Herr und die Dame nicht verdient haben, mir geht es wirklich ums Prinzip. Wenn man Abends mit seiner Freundin oder Frau beim Chinesen essen geht, kommt man ja schließlich auch nicht die Treppe runter und wird nur auf Toilette gegen ein Entgeld gelassen.

Wie sieht es aus? Was kann man dagegen tun. Hört sich blöd an, aber ich würde echt gerne mal gegen den Zeltbetreiber bzw. gegen die Stadt vorgehen. Normal hätte ich, nachdem ich die Toilette besucht hätte, sowieso 20-50 Cent freiwillig den Herren dagelassen, allerdings als Spende . jedoch möchte ich wirklich nicht vor der Toilettenbenutzung dazu gezwungen werden, wo ich auch nicht auf die Toilette gelassen werde, bevor ich das Geld bezahle.

Danke schonmal für eure Antworten

Gebühren, Toilette
Kontoführungsgebühr als Student

Hallo, Was fällt alles unter die Kontoführungsgebühr? Als Student hat mir meine Bank damals eine kostenlose EC-Karte sowie eine Befreiung von den Kontoführungsgebühren zugesagt. Wurde bis jetzt auch eingehalten. Inzwischen ist die EC-Karte aber abgelaufen und es musste eine neue ausgestellt werden, was aber ca. 22 Euro kostet. Dazu wurden mir Gebühren für die Kontoführung berechnet. Auf Nachfrage hieß es das wäre rechtens so. (Azubi) Sie meinte das käme daher dass sie mir die Kontoauszüge nach Hause schicken würden. Das stimmt - aber das machen sie seit 3 Jahren so und haben bisher auch nichts berechnet. Auf diesen Einwand hin meinte sie das würde ja auch Porto kosten und so. Davon abgesehen müsste die Zusendung von Kontoauszügen doch mit einem Pauschalbetrag versehen sein, oder? Sie hatten mir nämlich schon früher mal aus Versehen Kontogebühren abgebucht, die lagen aber 2-3 Euro höher. (die Gebühren wurden mir nach Reklamation komplett erstattet) Diese Schwankung lässt mich vermuten dass das einfach die kompletten Gebühren sind die pro Quartal berechnet werden. Im Preisverzeichnis habe ich keinen derartigen Posten finden können. Habe nur den Posten "Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 6 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden" in Höhe von 0,25€ gefunden. Fußnote: Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt". Weiß jemand Rat? GB

Finanzen, Gebühren, Bank, Konto, Student, Kontoführungsgebühr

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