Fahrschule TÜV Gebühren zurückverlangen! HILFE!
Anfang November 2012 habe ich mich bei der Fahrschule angemeldet für die Klasse B und BE. November 2013 habe ich meinen Führerschein für Klasse B erhalten. Nun wollte ich für Klasse BE später anfangen. Inzwischen habe ich mich entschieden, die Klasse BE doch nicht zu machen. Nun wollte ich fragen ob es möglich wär, das Geld was ich am Anfang der TÜV für Praxis gezahlt hab, zurück zu verlangen für BE. Waren ca.105 € für B, das ist beglichen da ich den führerschein ja auch schon gemacht hab und 85€ für BE, was ich nicht mehr machen werde.
3 Antworten
Das ist nicht möglich!
Bevor Du überhaupt anfangen kannst den Führerschein zu machen, wird zum Beispiel geprüft, ob Du eventuell eine Sperre hast und das kostet Geld.
ich dachte, das wär die Aufgabe der Straßenverkehrsamt. Für den straßenverkehrsamt zahlt man ja auch extra gebühren, die sind beglichen.!
was ich am Anfang der TÜV für Praxis gezahlt hab,
für die TÜV gebühr wurde eine leistung erbracht oder nicht ?
Die Gebühren für deinen Führerschein Klasse BE hast du ja bei der Fahrschule bezahlt. Wenn du BE nicht machst muss es dir die Fahrschule zurück zahlen denn der TÜV holt sich das Geld erst wenn die Prüfung Klasse BE bestanden ist von der Fahrschule (Abbuchung)
NEIN wurde nicht. Ich hab ja die Prüfung für BE noch gar nicht abgelegt !