Fahrzeug mit Schweizer Papiere in Deutschland Zulassen

6 Antworten

Vor 1monat habe eine vw touran in der schweiz gekauft ich fahre immer noch mit Züricher kennzeichen Ich ill nächste woche abmelden lassen in Zürich und in deutschland anmelden. Alsomir wurdegesagt beim Straßenverkehrsamt ich soll beim dekra wegen coc Papiere und mit Kaufvertrag dann beim Straßenverkehrsamt zum anmelden Bei dekra wurde mir gesagt wenn ich mein COC Papiere habe würde mir ca.25€ kosten, wenn ich keine coc Papiere habe dan ca.40 € Bei Straßenverkehrsamt haben mir gesagt es ist eine deutsches auto und die papieren sind auf deutsch also brauche ich nichts anderes auser bei dekra gehen und beim meine Versicherung Und ich werde nächste woche ab und anmelden das auto Ich hoffe es wird mir nicht noch mit zoll und das und jenes. ?...

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du brauchst die schweizer fahrzeugpapiere, kaufvertrag, verzollungsnachweis, entweder eine coc-bescheinigung (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) und normale Hauptuntersuchung, wenn du kein coc hast, musst du eine vollabnahme nach § 21 stvzo machen. mit den unterlagen , deinem ausweis und dem evb-code (gibt es bei der versicherung) gehst du dann zu deiner zulassungsbehörde und meldest das fahrzeug an. im kaufvertrag eine niedrigere summe einzutragen bringt dir nix. die zulassung kostet ca 60 euro, hinzu kommen die kosten für die schilder und die verzollung.


pony  24.06.2013, 17:07

ähm...

die schweiz gehört aber nicht zur EU und auch nicht zur EWG...

und eine normale hauptuntersuchung gibts nicht. heisst MFK und unterliegt ganz anderen richtlinien.

der haken dürfte beim zoll liegen...

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als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das fahrzeug muss auf jeden fall noch verzollt werden. dann brauchst du den kaufvertrag und die schweizer fahrzeugpapiere. wenn das fahrzeug älter wie 3 jahre ist und eine vollständige eg-typgenehmigungsnummer hat, musst du eine normale hauptuntersuchung durchführen. wenn das fahrzeug jünger wie 3 jahre ist und eine vollständige eg-typgenehmigungsnummer hat, kannst du das fahrzeug so zulassen. wenn das fahrzeug keine eg-typgenehmigungsnummer hat,musst du eine abnahme nach § 21 stvzo durchführen lassen. wenn das fahrzeug ein coc (ewg-übereinstimmungsbescheinigung hat) findest du die eg-tynehmigungsnummer auf der 1. seite ziemlich weit unten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

frag beim strassenverkehrsamt nach.

fahrzeuge importieren kommt bei dir in der gegend recht häufig vor, daher dürfte sich auch jemand damit auskennen.

der unterschied besteht im import eines fahrzeugs, dass du in der schweiz gekauft hast mit der absicht der inverkehrssetzung in deutschland - im gegensatz zum import wegen zügeln.

welche bestimmungen dafür gelten, kannst du im zoll erfragen. ist in jedem fall eine ganze menge papierkram. frag einfach nach, wie der zoll berechnet wird und was du alles an papieren brauchst.

Zollseitig musst Du auf jeden Fall 2 Dinge machen lassen:

  1. die Schweizer Ausfuhrabfertigung: suche Dir an der Grenze einen Spediteur, der Dir die Schweizer Ausgangs-Zollabfertigung erledigt. Dazu legst Du ihm eine Kopie des Fahrzeugscheins und des Kaufvertrages vor.

  2. Deutsche Einfuhr-Zollabfertigung: der Spediteur an der Grenze wird i.d.R. auch die Eingangsabfertigung nach Deutschland erledigen können. Du musst allerdings 10% Zoll sowie 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis beim Zoll entrichten.