Gebühren für die Einfuhr von Kaffee nach Deutschland

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Da Du das gewerblich machen willst, wirst du den Kaffe sicher nicht im Reisegepäck mitnehmen. Daher gilt: Zunächst musst Du als gewerblicher Importeur eine sog. EORI-Nummer beantragen. Das kannst Du online machen und kostet nichts. Die Nummer ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Registrierungsnummer für gewerbliche Einführer bei der Zollverwaltung. Hier gibt es Infos dazu: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html.

Für die Zollabfertigung brauchst Du die genaue Zolltarifnummer der Ware: Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert,

*Codelinie / Anz. FS / Nomenklaturtext / Drittlandszoll / Einfuhrumsatzsteuer

0901 1100 00 0 / 02 / nicht entkoffeiniert / frei (1011) / 7% *

(Auszüge aus dem Elektronsichen Zolltarif - EZT). Denk auch daran, dass Du deinem Kunden gegenüber in der Haftung bist, was die Schadstofffreiheit, insbesondere die Rückstandsfeiheit von Pestiziden, Herbiziden, Fungiziden, usw., angeht. Du kannst anderenfallszwar vielleicht bei dem ausländischen anbauer/Verkäufer Regress nehmen - und solange er einverstanden ist geht das auch prima -, aber wenn es zum Rechtsstreit kommt, musst Du im Ausland nach ausländischem Recht klagen.

Übrigens: Auch bei der IHK kann man sich bezüglich Import umfassend beraten lassen. Die können Dir auch bei manchen Dingen helfen und wichtige Tipps geben.

Sonstige Kosten: Ansonsten fallen die Abfertigungskosten durch einen Spediteur/Zolldeklaranten/o.ä. an, die aber als private Dienstleistung im Wettbewerb verhandelbar sind . Neugründern rate ich immer, lieber ein paar Euro mehr für eine Spedition oder Zolldeklaranten auszugeben, dafür aber eine bessere Beratung zu bekommen.So vermeidet man Fallstricke. Hat man das Geschäft schon 1000mal gemacht und kennt alle Feinheiten in Perfektion, kann man auch nur über den Preis gehen... Die Kosten können - je nach Aufwand - zwischen ca. 40 und ca. 75 Euro liegen - eine Frage des Verhandlungsgeschickes, des Marktes und des "geschäftspolitischen" Willen (Stichwort: z.B. Beratungsqualität) des Käufers.


MaxBuz 
Beitragsersteller
 06.04.2014, 22:01

Vielen Dank für die sehr umfassende Antwort.

Noch eine Frage: Außer der Einfuhrumsatzsteuer brauche ich keine anderen Steuern, wie etwa die Kaffeesteuer zu bezahlen, oder?

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SpediHAJ  07.04.2014, 12:45
@MaxBuz

Das ist korrekt. Mehr Steuern oder Zölle sind da nicht drauf. Nur noch Transportkosten, Abfertigungskosten eines Spediteuers (wie beschrieben), "und sowas" - die aber mit dem Zoll nix zu tun haben.

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Grüne Kaffeebohnen werden als normale Ware gehandhabt. Es fällt KEINE Kaffeesteuer an. Diese fällt NUR bei gerösteten Kaffee an.

Der Freibetrag ist damit dann bei Flugreisen EUR 430 - gilt aber NUR bei privater Einfuhr.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuergegenstand/Kaffee/kaffee_node.html


MaxBuz 
Beitragsersteller
 05.04.2014, 10:08

Wie sieht das dann geschäftlich aus? Also für Unternehmen, was gilt da?

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iq1000  05.04.2014, 11:02
@MaxBuz

...dann ist eine normale gewerbliche Einfuhr. Geh halt durch den roten Kanal und frag.

Kaffeesteuer müsstest du allerdings zahlen wenn du den grünen Kaffee selber röstest und dann verkaufst.

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MaxBuz 
Beitragsersteller
 05.04.2014, 11:41
@iq1000

Also ich hab hier was gefunden, nur kann ich das nicht richtig identifizieren, bzw. verstehe ich nicht, wofür die Zahlen stehen. Auf Seite 48 und 49 stehen Angaben für Kaffee.

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iq1000  05.04.2014, 12:44
@MaxBuz

...und ich weiss nicht wo 'hier' ist....

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iq1000  05.04.2014, 13:31
@MaxBuz

Das ist eine Einfuhrstatistik, dir nützt gar nichts.

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