Hallo! Und zwar habe ich mir Ende Oktober 2015 ein Gebrauchtwagen übers Autohaus gekauft, seit November war die Hupe defekt, die Kennzeichenbeleuchtung fiel aus und das Clip der Sonnenblende brach ab. Nun sagte mir der Serviceleiter nur die Hupe wäre Garantie, der Rest muss selbst bezahlt werden. Und nun kam noch raus, ich solle mich zu 60% an den Materialkosten der Hupe zu beteiligen (natürlich waren beide Signalhörner defekt, da gibts mehr Geld für). Nun weiß ich durch diverse Kumpels und Bekanntschaften aus der Kfz Branche, dass in den ersten 6 Monaten alles durch den Händler an Reparaturkosten und Materialien getragen werden muss. Die 6 Monate sind noch nicht rum. Die Rechnung kommt noch die Tage. Welche Rechtsgrundlage greift? Ich werde das nicht zahlen.