Hallo,

hier mein Fall:

An meinen im April 2015 gekauften Auto (.. beim Kauf bekam ich eine 12monatige Gebrauchtwagen-Garantie von Car Garantie ..) hat sich vor gut zwei Wochen beim Anfahren vorne das Achsgelenk gelöst. Beim Aussteigen stand das Rad fast quer..

Der Wagen ist gut 5,5 Jahre alt und wurde mir mit allen Inspektionen und frischem TÜV (ohne Mängel) übergeben. Laufleistung beim Kauf ca. 45000 km, Stand aktuell ca. 52000 km.

Ich habe den Wagen absolut pfleglich benutzt und bin dementsprechend vorsichtig gefahren.

Die Fachwerkstatt hier vor Ort hat den Schaden auf 326 Euro beziffert. Es wird das Achsgelenk (Kugelgelenk) getauscht + Bremsflüssigkeit mit Schlauch erneuert.

Sie hatten noch nie diesen Fall, daß sich das Achsgelenk komplett von alleine abgedreht hat (!!!!).

Die Car Garantie beruft sich darauf, daß Verschleißteile wie das Achsgelenk nicht zum Garantieumfang gehören, ich halte dagegen, daß bei dieser geringen Laufleistung kein Achsgelenk verschlissen sein kann.

Auch eine Kulanzregelung kommt laut Car Garantie nicht in Frage.

Der Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, schiebt weiter und verweist auf die Car Garantie.

Und sagte mir, "daß vor meinem Kauf schon ein Traggelenk" - allerdings auf der anderen Seite der Vorderachse - "gewechselt wurde", was mir vor dem Kauf seinerzeit aber natürlich nicht gesagt wurde.

What to do? ;-) Kfz-Sachverständiger, Rechtsanwalt ?

Über jeglichen konstruktiven Rat wäre ich dankbar, da ich diese Sache so nicht auf mich beruhen lasse. Dafür ist der Mangel zu gefährlich und sicherheitsrelevant..