Kurzfriste Absage der Möbellieferung, kann man wen haftbar machen?

Hallo, ich habe gerade ein größeres Problem. Wir haben in einem größeren Möbelhaus einen neuen Schlafzimmerschrank mit Aufbauservice gekauft. Geliefert und aufgebaut sollte heute zwischen 12 und 16 Uhr. Um einen neuen Schrank aufbauen zu können, muss der alte abgebaut sein. Also haben wir heute vormittag diesen abgebaut und der komplette Inhalt eines 3,40 m langen und 2.30 m hohen Schrankes stabelt sich nun meterweise auf dem Bett und im Schlafzimmer. Kurz vor 12 Uhr rufen die Monteure an, das sie in 15-20 min. da sein könnten. Kurz vor 12.30 Uhr dann der nächste Anruf, sie können nicht Anliefern, sie kommen wegen Schnee die Straße zu uns nicht hoch. Es ist ja so überraschend das es im Januar schneien kann. Wir wohnen auch noch auf dem Land etwas höher gelegen. Der Winterdienst hat sich auch nicht nicht blicken lassen und auf unserer Gemeinde ist auch keiner diesbezüglich zu erreichen. Das Ende ist nun, das ich nun keinen neuen Schlafzimmerschrank habe, mein Schlafzimmer solange nicht nutzen kann bis der neue Schrank aufgebaut ist und wann das sein wird, keine Ahnung! Von der Zentrale kam noch die Aussage, das die LKW NICHT mit Winterreifen ausgestattet seien.

Meine Frage kann ich für diesen Unwohnlichen Zustand von irgendjemanden (Möbelhaus, oder Gemeinde) Schadenersatz bekommen und was überhaupt? Für die heutige Anlieferung musste kein extra Urlaub genommen werden, da sowieso Urlaub, aber bei einem neuen Termin müsste man 1 Tag extra unbezahlten Urlaub nehmen, wenn man überhaupt frei bekommt. Und WO soll ich nun schlafen? Das sind soviele Klamotten, die kann man nicht woanders hintun und dann hätte man nichts zum anziehen, da alles kreuz und quer liegt und man sich mehrmals durchwühlen müsste um ein Outfit zustande zu bekommen. Jedenfalls ist das nun ein untragbarer Zustand! Am liebsten würde ich meine Familie (insg. 5 Personen) schnappen, irgendwie paar Sachen zusammenpacken und in ein Hotel fahren (am besten solange bis der Schrank aufgebaut ist)....denn nervlich belastet mich so ein Chaos und Zustand des Schlafzimmers auch noch ziemlich stark. Also kann man da irgendetwas gelten machen? LG Samtpfote

Schadensersatz
Hausverwaltung kommt Reperaturen nicht nach,was kann ich als Eigentümer tun?

Also ich bin gerade ziemlich ratlos und im www finde ich auch nicht wiklich was konkretes. Und zwar habe ich folgende Situation: Ich (und mein Mann) bin Eigentümerlin einer vermieteten ETW in einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft. Seit Dezember gibts eine neue Hausverwaltung, da die alte Mist gemacht hat. Ende Februar hat mich meine Mieterin darüber informiert das ein Loch in einer Dachrinne oberhalb ihrer Terrrasse ist und sich dadurch Wasser schwallartig auf ihr darunter gelagertes Kaminholz ergießt. Außerdem habe sie seit der Reaperatur eines Wasserohrbruches im Haus (aber in einer anderen Wohnung) kein Warmwasser mehr in ihrer Küche. Da ich so oder mit der Hausverwaltung was klären musste habe ich kurz nachdem ich diese Informationen erhalten habe einer Mitarbeiterin der Verwaltung in einem Telefonat über diese Mängel bzw. Reparaturen in Kenntnis gesetzt. Diese hat sie zur Kenntnis genommen und sich zwecks einer Terminvereinbarung die Telefonnummer meiner Mieterin aufgeschrieben und meinte das sich darum gekümmert wird. Allerdings ist seit dem im grunde noch kaum was passiert. Denn mitte April hat mir meine Mieterin eine ziemlich aufgebrachte Mail zukommen lassen in der sie schreibt, das sich immer noch nichts getan hat. Es war wohl nur mal unangekündigt (!) die Hausmeisterfirma da um sich das Loch in der Dachrinne anzuschauen. Diese meinte allerdings das sie dafür nicht zuständig sei. Wegen dem Warmwasser war noch niemand da. Sie setzt eine Frist, das sich bis ende April was getan haben soll. Am gleichen Tag habe ich der Hausverwaltung eine Mail geschriebe, mit hoher Priorität und Lesebestätung, in der ich die Situation geschildert habe, auch das ich schon ende Februar mit einer Mitarbeiterin telefoniert haben und sie über die Reparaturen in Kenntnis gesetzt haben und das sich wohl noch nichts getan hat und wie und was nun. Die Mail meiner Mieterin habe ich anhägig mitgeschickt. Bis heute kam allerdings von der Hausverwaltung keine Antwort, auch keine Lesebestätung, nichts. Was kann ich nun nur tun? Dafür hat man doch eine Hausverwaltung, das wenn Reparaturen aufkommen, sich diese darum kümmert. Die haben doch Verträge mit jeweiligen Firmen und ich zahle ja auch, und das nicht gerade wenig, Wohngeld. Auch hat die Mitarbeiterin nicht gesagt das ich als Eigentümer mich selber darum kümmern sollte und müsste. Wie gesagt, dafür hat man ja auch eine Hausverwaltung????Oder???? Muss ich denn nun als Eigentümer eigenständig und aus eigener Tasche Firmen beauftragen, diese Sachen reparieren zu lassen, die noch nicht einmal durch meine Mieterin und von meiner ETW verursacht wurden????? Sollte mir meine Mieterin mit Mietkürzung drohen, kann ich diese Kürzung mir dann von Hausverwaltung wieder zurückholen??? Ich bin echt sehr ratlos und weiß nun nicht was ich machen soll und wie ich weiter reagieren kann. Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und bedanke mich schon mal dafür. Lg Samtpfote

Reparatur, Eigentumswohnung
Meine Mieterin soll einen Zugang der Nebenmieterin,auf die ihr vermietet Terrasse auf drängen des Verwalters freiräumen?

Hallo, ich bin seit kurzem Eigentümerin einer vermieteten ETW in einer Wohneigentümergemeinschaft. Zu der vermieteten Wohnung gehört auch eine Terrasse, die auch im Mietvertrag angegeben ist. Auch im Grundriss ist die Terrasse eindeutig dieser Wohnung zugehörig! Meine Mieterin hat, um ihr Kaminholz aufbewahren zu können, ein Holzregal zu der Seite der Nachbarwohnung hin gestellt . Die Nachbarin kann nun nicht mehr über die Terrasse und die Gartentreppe MEINER Mieterin zu ihrer Wohnung. Auf dem Grundriss ist allerdings KEIN weiterer Zugang ersichtlich und auch aus dem Mietvertrag, den ich ja vom Vorbesitzer übernommen habe, steht nichts davon das diese Terrasse eine Art Gemeinschatfsnutzung ist. Darin steht nur unter sonstige Vereinbarungen, dass die Terrasse vom Mieter auf eigene Kosten gestaltet und gepflegt wird. Diese Nachbarmieterin verlangt nun einen Zugang über die diese Terrasse. Nun soll meine Mieterin vom Verwalter aufgefordert worden sein, eben dieses Regal zu entfernen um der anderen Mieterin den Zugang über die Gartenterrasse zu ermöglichen. Ob dieser Nachbarin im Mietvertrag ein Zugang über diese Terrasse eingeräumt wude weiß ich nicht. Meine Fragen... Kann der Vervalter dies überhaupt nun von meiner Mieterin verlangen? Könnte meine Mieterin die Miete kürzen sollte sie den Zugang ermöglichen müssen?

Und noch eine andere Frage...zählt ein Hobbyraum zur Wohnfäche hinzu wenn dort eine Art Atelier drin ist, oder generell nicht? Ich danke für Anworten... Lg Samtpfote

Mietrecht, Mietminderung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.