Hallo Zusammen,
Wir sind vor einem jahr in unsere Eigentumswohnung gezogen. Einzug war. 1.11.15. Seit dem 1.7.2015 gibt 3s einen Verwalter der WEG. Die nebenkostenabrechnung vom 1.7 bis 31.12.15 wurde bereits durch die Hausverwaltung aufgestellt und durch die WEG genehmigt.
Heute am 22.12.2016 kam vom bauträger Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume ab Einzug bis Ende 2015. Wir haben schon alle dem Verwalter seit 1.7.16 die Nebenkosten aufs WEG Konto überwiesen. Darf der Bauträger denn nun jetzt eine solche Abrechnung den Eigentümern schicken? Ich zahl doch nicht doppelt an Verwalter und bauträger. Was muss ich nun beachten und tun?