Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Folgender Fall: Mutter überschreibt Sohn im Rahmen eines Überlassungsvertrags eine Eigentumswohnung (Wert: 142.000 Euro). Neben den Notarkosten (in diesem Fall 1.800 Euro) fallen auch Gerichtskosten für die Umschreibung im Grundbuch an.
Diese wurden jetzt mit 723 Euro festgesetzt, was ich ziemlich hoch finde, zumal die Vewandschaft 1, Grades vorliegt. Die 723 Euro umfassen die Eigentumsänderung, den Nießbrauch und die Vormerkung. Ich habe hier mit ca. 200 Euro gerechnet.
Ich berufe mich dabei vor allem auf die folgende Liste, wo die Gebühren für den Abkömmling mit 1/2 bzw. 5/10 angegeben werden: https://www.grundbuch.de/grundbuchkosten.html
Könnt ihr mir weiterhelfen, ob hier eventuell ein Fehler des Gerichts vorliegt?
Ich bedanke mich im Voraus.