Wir als Verkäufer haben mit dem Käufer den Kaufpreis verhandelt und waren uns einig. Der Käufer beauftragt den Notar. Dieser fragt bei uns schriftlich an, ob das so auch in Ordnung ist und bittet um Übermittlung von Daten aus dem Grundbuch usw. Dann wird uns als Verkäufer per Mail ein Vorvertrag zugestellt, der Fehler enthält. Diese wurden dem Notar mitgeteilt und von diesem berichtigt. Der zweite Entwurf störte den Käufer, der das Auszugsdatum kürzer halten möchte. Daraufhin wird der Vertrag nochmal, zum 3.mal geändert. Notartermin wurde dann durch uns als Verkäufer beim Notar vereinbart. Dieser Termin wird 3 Tage vor Beurkundung durch uns per Mail und Telefonat auf die Mailbox abgesagt. Unser Grund war, das wir den vereinbarten Auszugstermin nicht halten können. Der Notar schickt uns als Verkäufer jetzt die Rechnung über € 788,- ( Verkaufspreis waren € 135.000,- ). Wie sollen wir uns verhalten? Ich bin der Meinung das derjenige der die Musik bestellt sie auch bezahlen muss, bzw. er zuerst der Ansprechpartner ist. Man kann sich evtl. die Rechnung teilen. Mfg. aus Berlin

Dennis