Hallo liebe Community,
ich wohne in einer Wohnung, die mir gehört und habe dort zweifachverglaste Holzfenster, die etwa 23 Jahre alt sind. Die Fenster beschlagen im Winter stark trotz regelmäßiger Lüftung und milden Winters. Das führt zur Schimmelbildung an den Fenstern und den anliegenden Wänden. Die Fenster sind lt. Teilungserklärung 50/50 Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum:
...alle Türen und Fenster sowie etwaige Innentreppen innerhalb der Wohnungen. Die Aussenfenster und die Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentu...
Ich möchte die Fenster gegen moderne dreifachverglaste Fenster austauschen. Die WEG möchte da u.U. nicht mitspielen (nicht jeder Eigentümer wünscht sich einen Austausch im ganzen Haus) bzw. ist mir zu langsam.
Meine Frage ist, ob ich den Austausch bei mir in der Wohnung gerichtlich gegen die WEG durchsetzen kann und falls ja, welche Nachweise zur Begründung der Notwendigkeit gebraucht werden (z.B. ein Gutachten durch die Handwerkskammer).
MfG
Peter
P.S.: Ich möchte die "Experten", die die Meinung vertreten, das Problem würde ich mir selber einbilden oder es würde an einem falschen Lüft- bwz. Heizverhalten liegen, von ihren Kommentaren abzusehen. Vielen Dank.