Hallo Zusammen, ich habe mir vor einem Jahr eine Wohnung gekauft. Die Voreigentümer haben eine Sonderrücklage von 6000€ wegen einem defekten Regenrohr einzahlen müssen. Nun wurde dieses repariert.

Jedoch wurde nicht der volle Betrag dafür ausgegeben. In einer außerordentlichen Eigentümerversammlung kam der Beschluss, dass die übrig gebliebenen Kosten an die Eigentümer zurück gezahlt werden. Wer erhält nun das Geld? Der neue Eigentümer oder der Alte?

Laut unserer Hausverwaltung brauchen wir die Zustimmung für die Rückzahlung der Sonderumlage von den Voreigentümer. Stimmt das?

Gibt es dazu einen passenden Paragraphen?

Danke im Voraus!