Hallo liebes Forum,

ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen.

Ich habe die Wohnung meiner verstorbenen Mutter zusammen mit meinen Geschwistern verkauft.Der neue Eigentümer trägt die Rechte und Pflichten der Wohnung laut Kaufvertrag ab dem 12.8.2016

Das Hausgeld für die Wohnung betrug bisher 455 €.Laut Wirtschaftsplan 2016 der am 12.8.2016 beschlossen wurde, beträgt das Hausgeld vom 1.1.2016 nur noch 297 €.Meine Geschwister und ich haben somit für die Monate Januar - Juli 1.106 € (7 x 158 €) zu viel an die Hausgemeinschaft bezahlt.Ich bin davon ausgegangen und hatte die auch so in Erinnerung, dass dieses zu viel gezahlte Hausgeld zusammen mit dem Überschuss (falls vorhanden) aus der Jahresabrechnung des vergangenen Jahres (hier 2015) ausgezahlt wird.

Auf Nachfrage sagte mir der Hausverwalter, dass diese Vorauszahlung mit der Schlussabrechnung 2016 verrechnet und ich mich wegen des zu viel gezahlten Betrages an den neuen Eigentümer wenden soll, der dann wohl Mitte 2017 2 Abrechnungen erhält, wo diese Aufteilung dann wohl zu sehen ist. Er sagte, nur so sei es rechtlich zulässig.

Ist das wirklich korrekt?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Viele Grüße