Habe eine Eigentumswohnung in einem Neubau erworben. Die Wohnung ist bezugsfertig und abgenommen, die fälligen Kaufpreisraten sind bezahlt. Das Gemeinschaftseigentum konnte wegen zahlreicher Mängel nicht abgenommen werden. Der Bauträger will die Wohnung erst übergeben, wenn auch das Haus abgenommen wurde. Besteht (BGB, andere Gesetze, Rechtsprechung) eine Pflicht des Bauträgers, die Wohnung sofort zu übergeben?