Unsere Eigentümergemeinschaft setzt sich aus 9 Parteien zusammen.Bei Bau des Hauses vor 18 Jahrenwurden Gasheizwertgeräte eingebaut. Nun möchten einige Eigentümer auf Brennwertgeräte umstellen. 3 Parteien haben vor 3 Jahren nochmals Heizwertgeräte einbauen lassen. Eine gemeinsame Nutzung des Schornstein ist mit beiden Heizsystemen nicht möglich. Eine Entschädigung dieser 3 Parteien lehnt die Eigentümergemeinschaft ab. Nun sollen wir ein neues "altes Heizwertgerät"( lt. Verordnung werden diese nicht mehr produziert, nur noch Lagerbestände verkauft) einbauen, um den Schornstein nicht umrüsten zu lassen und die 3 bereits eingebauten Geräte zu erhalten. Ich möchte jedoch ein Brennwertgerät anschaffen. Was kann ich tun?