Hallo zusammen,

folgender Fall:

Wir haben in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine Eigentumswohnung (Erdgeschoss) ersteigert, bei der ein Sondernutzungsrecht auf die zugehörige Terrasse im Grundbuch eingetragen ist. Faktisch ist die vorhanden Terrasse aber größer als das Sondernutzungsrecht vorsieht und hat noch zusätzlich 4 Stufen, die in den gemeinsamen Garten der Gemeinschaft hinunterführt. Dieser "überstehende Anbau" wurde also einmal von der Gemeinschaft angenommen/gebilligt o.ä., ansonsten wäre er ja nicht gebaut worden. Schriftlich festgehalten wurde das aber anscheinend nirgends.

Jetzt - mit Eigentümerwechsel - möchten die restlichen Eigentümer, dass wir diesen überstehend Anbau inkl. der kleinen Treppe in den Garten rückbauen, weil die Terrasse so ja nicht als Sondernutzung im Grundbuch vorgesehen ist. Wir gehen davon aus, dass wir das Objekt ja so gekauft haben und die anderen Eigentümer den Rückbau von uns zu verlangen. Weiß hier jemand, wie das rechtlich aussieht?

Danke für eure Einschätzung und eure Antworten.

Viele Grüße EniLic