Wie fändet ihr eine Neugliederung der Deutschen Bundesländer?

Hallo. Die Bundesrepublik Deutschland hat bekanntlich 16 Bundesländer. Diese sind teilweise flächen- und einwohnermäßig sehr klein und wirtschaftlich auch nicht besonders stark. Dies ist vorallen in der Ex-DDR, im Saarland sowie in den drei Stadtstaaten so. Deshalb wird eine Neugliederung der Länder immer wieder mal angesprochen. Das einzige Land wo durch eine Zusammenlegung entstanden ist meine Heimat Baden-Württemberg. Das Land im Südwesten entstand im Jahre 1952 durch die Fusion der kurzlebigen Nachkriegsländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Alle anderen Versuche scheiterten. Dies liegt vor allem an einem großen und starken Heimatgefühl. Den durch die Fusion würden einige Menschen etwas von ihrer Identität verlieren.

Aber falls es funktioniert, die Menschen also alle dafür wären, könnte man trotzdem diese Länder eventuell zusammenschließen:

  • Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen
  • Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
  • Berlin, Brandenburg, nördliches Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen,Thüringen und südliches Sachsen-Anhalt

Dabei würden die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen komplett unverändert bleiben. Sachsen-Anhalt müsste bei dieser Variante in eine nördliche und eine südliche Hälfte geteilt werden. Man könnte die Anzahl der Länder aber von 16 auf 7 reduzieren. Alle wären sehr groß, wirtschaftlich sehr stark und hätten einige Einwohner. Dies würde dann ungefähr so aussehen:

Ich persönlich wäre dafür. Aber wie würdet ihr die Neugliederung in dieser Art finden? Wie würdet ihr diese Bundesländer finden? Und wie steht ihr zu solchen Neugliederungen überhaupt? Im voraus schon mal Danke für die netten Rückmeldungen. Tschüss

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Nein, das finde ich nicht gut. 55%
Keine Ahnung/Schwer zu sagen. 30%
Das finde ich wirklich gut. 15%
Deutschland, Politik, Bundesland, Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaft und Finanzen
Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

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