Wie wirkt sich die Bilanzierung von Vermögensgegenständen auf den Gewinn aus?

Die Theorie ist ja relativ simpel: In einer Bilanz stehen links auf der Aktiv-Seite die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, Rechts das Eigenkapital und die Schulden, also steht quasi links wo das Geld momentan ist, und rechts wo es herkommt.

Wenn ein Unternehmen sein Vermögen nun also höher bilanziert, zur Wertobergrenze, steigt das Vermögen eines Unternehmens. Da das Eigenkapital aus der Differenz zwischen Vermögen und Schulden berechnet wird, steigt das Eigenkapital bei steigendem Vermögen auch.
Ich blick bei der Sache aber noch nicht wirklich durch, wie kann sich mein gewinn erhöhen? Mein Gewinn ist doch die Differenz zwischen Erlös und Kosten? Also sollte doch der einzige Weg, meinen Gewinn zu erhöhen, über diese Beiden Parameter sein? Entweder ich erhöhe meinen Erlös, oder senke meine Kosten. Mir kommt das ganze irgendwie komisch vor. Hat jemand dazu vielleicht ein passendes Beispiel?

chatgpt erklärt das so, finde das relativ unverständlich und beantwortet meine Frage auch nicht wirklich.

Das Eigenkapital ist ein Bestandteil des Gewinns, da es den Anteil der Eigentümer am Unternehmen darstellt. Wenn das Eigenkapital steigt, steigt auch der Gewinn des Unternehmens. Dies liegt daran, dass ein höheres Eigenkapital bedeutet, dass das Unternehmen einen größeren Anteil an Gewinnen für seine Eigentümer erwirtschaftet hat

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Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip?

Guten Morgen liebe Community!

Eine Frage zur Bilanzierungs-Theorie:

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung besagen ja u.a. das Imparitätsprinzip: Unterschiedlicher Ansatz von Aufwendungen und Erträgen...

Aufwendungen:

Aufgrund des Vorsichtsprinzips Ansatzpflicht bereits, wenn sie drohen. Beste Beispiele bilden hierfür:

  • Rückstellungen allgemein: uns drohen Rechtsanwaltskosten - Betrag und Fälligkeit ungewiss
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Wertaufhellungsgrundsatz: Erlangen wir nach Stichtag (aber vor Aufstellung der Bilanz) Kenntnis über Tatsachen, die das abgelaufene Jahr betreffen, so müssen wir das entstehende Risiko noch in der Bilanz des "alten Jahres" berücksichtigen.

Soweit so gut... :-)

Erträge:

Hier gilt das Realisationsprinzip. Danach dürfen Gewinne erst berücksichtigt werden, wenn sie realisiert wurden.

Nun die Frage: Wann sind Gewinne realisiert???

Ich habe da aus mehreren Quellen unterschiedliche Meinungen:

  1. Bei Rechnungsstellung: Dann ganz klar - Buchungssatz Forderungen aus LL an Ertragskonto
  2. Bei Erfüllung unserer Verpflichtung: Dann habe ich ja noch keine Rechnung gestellt, dementsprechend kann ich das ja noch gar nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbuchen? Oder wie erfolgt die Bilanzierung / Buchungssatz in diesem Falle?

Ich hoffe, ich bekomme ein wenig Licht ins Dunkle :-) DANKE für eure Mithilfe!

Recht, Betriebswirtschaft, Bilanz, Bilanzierung, Buchführung, HGB, GuV, Wirtschaft und Finanzen

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