Forderung aus Lieferung und Leistung GuV Steuern?
Hi,
wo trage ich eine Verhöhung der Forderung aus Lieferung und Leistung im Gesamtkostenverfahren für die GuV ein? Also unter welchem Punkt fällt das? Gehört das unter "sonstige betriebliche Erträge" oder zu "sonstige betriebliche Aufwendungen" oder unter Materialaufwand aufwendungen für bezogene Leistungen? Und noch eine frage.. wenn ich alle Kosten zugeordnet habe..wie finde ich heraus ob ein Jahresüberschuss oder fehlbetrag vorherrscht? Muss ich dafür meine ganzen Erträge aufaddiern und gucken ob das mehr als meine aufwendungen sind?
Bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar:))
1 Antwort
Die Erhöhung einer Forderung hat nichts mit der GuV zu tun.
Evtl. hat der Grund der Erhöhung der Forderung (also das Gegenkonto der Buchung) etwas mit der GuV zu tun, aber den hast Du uns ja nicht verraten. ;-)
Forderungen werden direkt über die Bilanz abgeschlossen.
Muss ich dafür meine ganzen Erträge aufaddiern und gucken ob das mehr als meine aufwendungen sind?
Ja, so siehts aus.