Kann das Eigenkapital wirklich auf der falschen Seite der Bilanz stehen?!

Nein 67%
Ja 33%

3 Stimmen

2 Antworten

Ja

Ja, bei einem negativen Eigenkapital einer Einzelfirma ist das möglich.

An welcher Stelle das negative Eigenkapital in der Bilanz aufgeführt werden muss, ist je nach Rechtsform unterschiedlich.
Bei Einzelunternehmen wird das negative Eigenkapital unter den Aktiva aufgeführt, wohingegen das positive Eigenkapital auf der Passivseite aufzuführen ist.
Bei Kapitalgesellschaften (beispielsweise GmbH, UG oder AG) wird eine Unterbilanz auf der Aktivseite als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” hervorgehoben.
Bei Personengesellschaften (beispielsweise GbR ode
r KG) zeigt sich eine Unterbilanz aufgrund der zusammengerechneten Kapitalkonten. Daher sind die Gesellschafterkapitalkonten in der Summe negativ.

https://www.whk-controlling.de/wissen/negatives-eigenkapital

Nein

Nur von der Eröffnungsbilanz zum Eröffnungsbilanzkonto (EBK). Im EBK steht alles Spiegelverkehrt und tatsächlich auf der Soll Seite

Aber das ist ja keine BILANZ