Produktion: Darf man Ausschuss wiederverwenden privat behalten?
Hallo, was passiert mit dem Ausschuss, wenn man ihn theoretisch wiederverwenden könnte? Oder was passiert, wenn man ihn dann privat verwendet? Bilanziell wurde er doch entnommen.
2 Antworten
Der Ausschuss ist immer noch Eigentum der Firma. Einfach mitnehmen ist Diebstahl!
"Firmeneigentum" und "Inventarwert" sind zwei verschiedene Dinge!! Du wärst nicht der erste der fristlos gekündigt wird, weil er Firmeneigentum entwendet!
Angenommen, man ist alleiniger Gesellschafter der Firma. Dürfte man den Ausschuss dann privat verwenden?
Ja, das geht, muss aber als Privatentnahme verbucht sein.
... und das warum, erkärt Dir gerne der Außenprüfer des Finanzamts
Wie genau funktioniert das dann bei Ausschuss?
Also angenommen, man man findet im Müll etwas, was einem gefällt und man privat behalten will. Muss das dann erst wieder aufgenommen werden und dann als Privatentnahme ausgebucht?
Kommen wir zurück zum Thema Eigentum. Auch was im Müll liegt, ist immer noch Eigentum der Firma (auch wenn der Buchwert NULL ist). Das darfst Du erst mitnehmen, wenn Du die Erlaubnis dafür hast! Als GF kannst Du Dir natürlich selber die Erlaubnis geben.
Als GF kannst Du Dir natürlich selber die Erlaubnis geben.
Darauf wollte ich hinaus. Denn ist das nicht ein riesiges Steuerschlupfloch?
Wenn man die Ausschusskosten beispielsweise auf die Fertigungsgemeinkosten umlegt und damit Umsatzsteuern spart, die bei einer Sachentnahme ja anfallen würden?
Ausschuß ist immer noch Rohstoff und eigentum der Fabrik.
Den Ausschuß mit nach Hause zu schleppen, ist somit Diebstahl
Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass man alleiniger Gesellschafter der Firma ist. Mir geht es eher um den buchhalterischen Aspekt. Wie wird das erfasst, was mit dem Ausschuss passiert?
Wenn der Ausschuss wertlos ist dann dürftest du ihn in dem Fall buchhalterisch mitnehmen. Wenn er noch einen Schrottwert hat dann ist es buchhalterisch eine "Privatentnahme"
Aber wie wird das buchhalterisch geführt? Der zählt doch nicht mehr zum Inventarwert, oder?
Also gibt es einen Unterschied zwischen Ausschuss wegschmeißen und Ausschuss wiederverwenden und wenn ja, welchen?