Wie erstellt man hier eine GuV und eine Jahresabschlussbilanz?

1 Antwort

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Du müsstest Dir aus den einzelnen Geschäftsvorfällen eine Buchhaltung erstellen. Die Ergebnisse der Aufwands- und Ertragskonten am Ende bilden dann die GuV = Gewinn- und Verlustrechnung = Einnahmen abzgl. Ausgaben, das Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust.

Die Ergebnisse der Bestandskonten inkl. der Eröffnungsbestände bilden Deine Schlussbilanz. Das Kapital in der Schlussbilanz ist der Saldo der Aktiv- und Passivseite. Als Kontrollrechnung kannst Du das Jahresergebnis zum Anfangskapital rechnen, da muss dasselbe rauskommen. (Hier vereinfacht, da keine Rücklagen oder Ausschüttungen zu berücksichtigen sind.)

Allerdings habe ich bei der Aufgabenstellung direkt Fragen: Vermutlich ist davon auszugehen, dass der Betrieb am 01.01.2023 startet. Davon ausgehend kann man annehmen, dass das Mietverhältnis auch im Januar beginnt und direkt auch die Geschäftsaustattung erworben wird. Aber

  • Wann wird das Fahrzeug erworben?
  • Ab wann wird das Personal beschäftigt?
  • Wie hoch ist die Miete für das Objekt? (da steht nur was von "Betriebskosten", das sind üblicherweise die Nebenkosten zur Miete)
  • Für den Kredit sind in der Regel Zinsen zu zahlen. Höhe?

Beachte, dass Ausstattung und Fahrzeug zu aktivieren und abzuschreiben sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Smiley38 
Beitragsersteller
 15.04.2024, 16:08

Vielen, vielen Dank für die Hilfe! Auf die Fragen (Fahrzeug, Personal, etc.) habe ich keine Antwort, denn der Text ist alles was wir an Informationen haben. Jedoch denke ich, dass wir Personalkosten und Betriebskosten für 12 Monate berechnen und Zinsen für den Kredit nicht beachten sollen, aufgrund der Einfachheit.

Für die GuV: Das heißt ich muss jeden Vorfall aus M2 entweder als Aufwand oder Ertrag werten. Daraus ergibt sich dann die GuV, mit der ich den Jahresüberschuss/-verlust ausrechnen kann. Richtig?

Zur Schlussbilanz: Hier muss ich dann für die Aktivseite alle Eröffnungsbestände, wie Waren und Geschäftsausstattung aus M1 + die neu erworbenen Waren und den Firmenwagen aus M2 berechnen ( zusammen mit Bank und Kasse), oder?

Das Kapital der Schlussbilanz: Ist der Saldo der Aktiv und Passivseite auch der Jahresüberschuss und stellt dieser dann als einziger Wert das Kapital dar? Oder kann ich das Eigenkapital von der Eröffnungsbilanz nochmal übernehmen? Muss ich auch den Kredit aus der Eröffnungsbilanz übernehmen?

Zur Kontrollrechnung: Ich muss also das Jahresergebnis der (GuV?) + das das Startkapital rechnen und dann kommt dasselbe wie unter der Schlussbilanz raus?

Ich würde mich riesig über weitere Hilfe freuen, da ich schon seit Tagen erfolglos am knobeln bin und mir niemand wirklich helfen kann.

kegus  15.04.2024, 17:26
@Smiley38
Für die GuV: Das heißt ich muss jeden Vorfall aus M2 entweder als Aufwand oder Ertrag werten. Daraus ergibt sich dann die GuV, mit der ich den Jahresüberschuss/-verlust ausrechnen kann. Richtig?

richtig, logischerweise nur dort, wo Aufwand oder Ertrag berührt ist

Zur Schlussbilanz: Hier muss ich dann für die Aktivseite alle Eröffnungsbestände, wie Waren und Geschäftsausstattung aus M1 + die neu erworbenen Waren und den Firmenwagen aus M2 berechnen ( zusammen mit Bank und Kasse), oder?

auch richtig, bei den Waren die Verkäufe beachten

Das Kapital der Schlussbilanz: Ist der Saldo der Aktiv und Passivseite auch der Jahresüberschuss und stellt dieser dann als einziger Wert das Kapital dar? Oder kann ich das Eigenkapital von der Eröffnungsbilanz nochmal übernehmen? Muss ich auch den Kredit aus der Eröffnungsbilanz übernehmen?

Der Saldo zwischen Aktiva und Passiva ist das Kapital. Dieses berechnet sich auch nach folgender Formel:

Anfangskapital
+ Einlagen
- Entnahmen
+ Gewinn
= Schlusskapital

Wenn Du die Gleichung entsprechend umstellst, berechnet sich der Gewinn wie folgt:

Schlusskapital
- Anfangskapital
- Einlagen
+ Entnahmen
= Gewinn

Der Kredit ist ein Passivposten, der muss natürlich bilanziert werden, solange er besteht.

Zur Kontrollrechnung: Ich muss also das Jahresergebnis der (GuV?) + das das Startkapital rechnen und dann kommt dasselbe wie unter der Schlussbilanz raus?

Das sollte bei Dir so sein. Einlagen/Entnahmen hast Du nicht, da Du ja das Startkapital vermutlich in der Eröffnungsbilanz drin hast. Die müssten ansonsten noch einbezogen werden. (Hatte ich vergessen, hab den Text oben ergänzt.)

Smiley38 
Beitragsersteller
 15.04.2024, 18:20
@kegus

Ja, das Startkapital habe ich bereits in der Eröffnungsbilanz.

Stimmt die GuV dann so? Oder müssen Waren (die ja noch nicht weiter verkauft sind) auch als Erträge mit rein?

Aufwände:

  • Personalkosten für 12 Monate 30.000€
  • Betriebskosten für 12 Monate 36.000€

Erträge:

  • Restaurantumsatz 90.000€
  • Gemeindefest 6.000€

Das Schlusskapital wäre dann in dem Fall?:

  • Anfangskapital (150.000 € Eigenkapital + 60.000€ Kredit)
  • + Einlagen (gibt es hier nicht)
  • - Entnahmen ( 6.000€ Gemeindefest)
  • +Gewinne (90.000€ Restaurantumsatz + 6.000€ Gemeindefest wieder zurück)
  • = Schlusskapital von 300.000€
kegus  15.04.2024, 19:24
@Smiley38
Oder müssen Waren (die ja noch nicht weiter verkauft sind) auch als Erträge mit rein?

Das ist der Warenbestand. Der gehört in die Bilanz. Den musst Du aus den Angaben ermitteln. Einkauf - Verkauf = Bestand. Natürlich sind in die Rechnung nur die Einkaufswerte einzubeziehen.

Deine Entnahmen sind keine. Das ist ein betrieblicher Vorgang. Die Angabe von 6.000 Selbstkosten dient hier nur der Ermittlung des Warenbestandes und der gute Freund als Begründung, warum es keinen Gewinnaufschlag gibt.

Der Teil der eingekauften Ware, die nicht mehr als Bestand vorhanden ist, gehört in den Aufwand. Ansonsten stimmt die GuV.

Ich komme auf einen Verlust von 26 Tsd. Hierbei habe ich das Anlagevermögen nur mit dem Einkaufswert berücksichtigt und auf die Abschreibungen verzichtet. Ich geh mal davon aus, dass das vereinfachend so gewollt ist.

(Kleiner Exkurs zur Warenbuchung: Einkauf unterjährig - Buchung auf Wareneingang = Aufwand / Verkauf unterjährig - Buchung auf Warenverkauf = Ertrag / zum Jahresende Inventur, der Inventurwert wird in die Bilanz eingestellt, wenn man das zum ersten Mal macht, wäre die Buchung Warenbestand an Bestandsveränderungen; das Konto Bestandsveränderungen kann sowohl Aufwands- wie auch Ertragskonto sein, je nach Vorzeichen - bei einem zu erhöhenden Bestand steht es auf der Habenseite und ist demnach ein Ertrag, dieser neutralisiert den unterjährigen Aufwand aus Wareneinkauf)

Bei der Ermittlung des Schlusskapitals hast Du 2 Vorfälle (Passivposten) vergessen.

Tipp: schreib die einzelnen Buchungssätze auf, aus denen kannst Du die Positionen dann jeweils mit ihren Werten ermitteln und Dich selbst kontrollieren - der aus der GuV ermittelte Saldo muss ja mit dem aus der Bilanz und mit Hilfe der Gewinnformel errechneten Gewinn übereinstimmen

Meine GuV hat links 3 und rechts 1 Position. Die Bilanz links 5 und rechts 3.

Smiley38 
Beitragsersteller
 15.04.2024, 21:38
@kegus

Also meine neue GuV sieht jetzt so aus:

Aufwände:

  • Personalkosten für 12 Monate 30.000€
  • Betriebskosten für 12 Monate 36.000€
  • Anlagevermögen (Restaurant) 50.000€

Erträge:

  • Restaurantumsatz 90.000€

Dann komme ich auf einen Verlust von 26 Tsd. Was ist aber mit dem Anlagevermögen, wie der Firmenwagen und die Geschäftsausstattung?

Das Schlusskapital sieht so aus:

  • Anfangskapital (150.000 € Eigenkapital + 60.000€ Kredit)
  • + Einlagen (gibt es hier nicht)
  • - Entnahmen (Verlust 26.000€)
  • +Gewinne (90.000€ Restaurantumsatz + 160.000€ Kredit)
  • = Schlusskapital von 410.000€

Passt das so? Bin mir unsicher.

kegus  16.04.2024, 16:53
@Smiley38

Du hattest zuvor schon mal einen Umsatz von 96.000, der war richtig. Anlagevermögen ist - wie der Name schon sagt - kein Aufwand. Nur die AfA wäre hier Aufwand, die lassen wir aber anscheinend weg.
Lies bitte noch mal den Absatz über die Warenbuchungen.

Und wo muss die Ausstattung und das Kfz nun hin?

Kapitalermittlung: Der Verlust wäre das Ergebnis, der ist keine Entnahme. Was sind denn eigentlich Entnahmen? Du bringst gerade ziemlich viel durcheinander. Bitte noch einmal sortieren.

Welches Kapital ist denn das Anfangskapital, also was bringt er mit in die Firma? Schreib mal Deine Eröffnungsbilanz auf bitte.

Smiley38 
Beitragsersteller
 16.04.2024, 19:56
@kegus

Meine Eröffnungsbilanz: Er bringt ein Sparguthaben von 90.000 und ein Barvermögen von 60.000 mit, also 150.000 Anfangskapital.

  • Aktiva
  • Geschäftsausstattung 15.000
  • Waren 60.000
  • Waren 60.000
  • Bank 30.000
  • Kasse 45.000
  • Insgesamt: 210.000
  • Passiva
  • Eigenkapital 150.000
  • Kredit 60.000
  • Insgesamt: 210.000

GuV: Sind mit Warenbuchungen die Waren gemeint die er kauft? Ich weiß, dass die GuV so noch nicht stimmt, aber ich übersehe wohl etwas. Ich hoffe, dass ich es noch irgendwie verstehe bis morgen Abend, denn dann kommt schon die Klausur am Donnerstag:/

Aufwände:

  • Personalkosten für 12 Monate 30.000€
  • Betriebskosten für 12 Monate 36.000€
  • Waren 45.000€
  • Waren 20.000€

Erträge:

  • Restaurantumsatz 90.000€
  • Gemeindefest 6.000€

Sie Ausstattung und das KfZ muss in die Schlussbilanz. Dass der Verlust keine Entnahme ist, habe ich mir schon gedacht. Der muss dann in der Schlussbilanz auf der Passiva-Seite stehen beim Eigenkapital stehen.

kegus  16.04.2024, 20:24
@Smiley38
Meine Eröffnungsbilanz: Er bringt ein Sparguthaben von 90.000 und ein Barvermögen von 60.000 mit, also 150.000 Anfangskapital.

Das ist richtig.

Alles übrige:

Erträge sind korrekt.
Der Aufwand aus Wareneinkauf stimmt noch nicht. Ebenso nicht der Warenbestand, hier hast Du noch etwas übersehen. Schau Dir an, in welchem Einkaufswert Waren verkauft wurden.

Bank und Kasse stimmen nicht. Der in den Passiva erfasste Kredit stammt woher? Und was ist mit dem Bankdarlehen? Ach ja, das Kfz, aber das hast Du selbst schon gesehen.

Ich sagte, ich komme auf einen Verlust von -26.000. Das Anfangskapital beträgt 150.000. Einlagen und Entnahmen gibt es keine. Mit der Gewinnformel kannst Du das Schlusskapital errechnen. Im Schlusskapital ist das Jahresergebnis mit drin.
Und dann musst Du nur noch machen, dass die Bilanz aufgeht.

[Wie bin ich vorgegangen? Ich habe mir für jeden Vorfall den Buchungssatz aufgeschrieben. Dann habe ich aus den Buchungssätzen Konten gebastelt. Geht ja fix, einfach plus/minus zum Anfangsbestand rechnen. Somit habe ich meine Schlussbestände für die Bilanzkonten. Erträge sind klar. Beim Aufwand ist die einzige Stolperfalle der Wareneinkauf. Hierfür musst Du den ermittelten Bestand abziehen, weil der ja den Aufwand aus Einkauf neutralisiert und eben in die Bilanz gehört.]

Sind mit Warenbuchungen die Waren gemeint die er kauft?

Ein- und Verkauf und Bestand. Ist alles erklärt.

Smiley38 
Beitragsersteller
 16.04.2024, 21:02
@kegus

Waren werden im Einkaufswert von 50.000 verkauft. Ist das gemeint? Wenn ja, dann habe ich den Satz falsch verstanden, in dem steht "Schnell setzt Waren im Einkaufswert vom 50.000 Restaurant um." Ich dachte es handle sich dabei um das Restaurant und nicht um die Waren selbst.

Zudem wurden noch waren am Gemeindefest verkauft im Einkaufswert von 6.000.

Aufwände:

  • Personalkosten für 12 Monate 30.000€
  • Betriebskosten für 12 Monate 36.000€
  • Einkaufswert Waren 50.000€
  • Einkaufswert Waren 6.000€

Erträge:

  • Restaurantumsatz 90.000€
  • Gemeindefest 6.000€

Der Kredit wurde zur Hotelgründung zum 01.01.2023 aufgenommen. Daher steht er in der Eröffnungsbilanz. Das KfZ wurde erst im Laufe des Jahres gekauft und kommt erst in die Schlussbilanz. Das zweite Bankdarlehen wurde auch erst im Laufe des Jahres genommen und sollte deshalb auch nicht in die Eröffnungsbilanz, oder?

kegus  16.04.2024, 21:30
@Smiley38
Ich dachte es handle sich dabei um das Restaurant und nicht um die Waren selbst.

Das ist für den Warenbestand doch egal. Dort nimmst Du alles, was am Ende noch da ist, egal, wofür.

Jetzt stimmen Aufwand und Ertrag mit meiner Rechnung überein. :-)

Das KfZ wurde erst im Laufe des Jahres gekauft und kommt erst in die Schlussbilanz. Das zweite Bankdarlehen wurde auch erst im Laufe des Jahres genommen und sollte deshalb auch nicht in die Eröffnungsbilanz, oder?

Ähem, ich dachte, die Schlussbilanz war gefragt? Daher bezog ich mich natürlich auf die Schlussbilanz. GuV und (Schluss)Bilanz gehören doch zusammen.

Den Kredit von 60.000 für den WEK aus M1 bucht man im laufenden Geschäftsjahr. Der steht in der EB noch nicht drin. Das Geschäft hat ja schon angefangen, wenn ich Waren erwerbe.

Ich bezog die EB-Werte tatsächlich nur auf den von mir vorhin zitierten Satz. Bank/Kasse und Kapital, Summe 150.000 - dachte, das hättest Du so gemeint und der Rest wäre die Schlussbilanz. Sorry, wenn das missverständlich war.

Smiley38 
Beitragsersteller
 16.04.2024, 21:59
@kegus

Ich denke, da haben wir an einander vorbei gerdedet.

"Welches Kapital ist denn das Anfangskapital, also was bringt er mit in die Firma? Schreib mal Deine Eröffnungsbilanz auf bitte."

Deshalb hatte ich die Eröffnungsbialnz geschickt. Stimmen Kasse und Bank wirklich nicht oder würden sie nicht stimmen, wenn es um die Schlussbilanz gehen würde?

Vielen Dank :-) Jetzt stimmt die GuV zumindest mal.

Ist das Schlusskapital dann 150.000-26.000=124.000?

kegus  16.04.2024, 22:07
@Smiley38
Ist das Schlusskapital dann 150.000-26.000=124.000

Ja.

kegus  16.04.2024, 22:12
@Smiley38
Stimmen Kasse und Bank wirklich nicht oder würden sie nicht stimmen, wenn es um die Schlussbilanz gehen würde?

Das hier

  • Aktiva
  • Geschäftsausstattung 15.000
  • Waren 60.000
  • Waren 60.000
  • Bank 30.000
  • Kasse 45.000
  • Insgesamt: 210.000
  • Passiva
  • Eigenkapital 150.000
  • Kredit 60.000
  • Insgesamt: 210.000

ist weder das eine noch das andere.

Deine EB ist Bank 90k / Kasse 60k (Aktiva) und Kapital 150k (Passiva). Also genau dieser Satz von vorhin

Meine Eröffnungsbilanz: Er bringt ein Sparguthaben von 90.000 und ein Barvermögen von 60.000 mit, also 150.000 Anfangskapital.

Da das korrekt ist, hatte ich den Rest logischerweise für die Schlussbilanz gehalten. Die wäre unvollständig.

Eine EB kann das nicht sein, da hier schon Vorfälle drin sind, die erst im laufenden Jahr passieren. Er bringt in das Unternehmen doch nur sein Guthaben ein = eröffnet es damit. Alles andere passiert danach.

Smiley38 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 00:48
@kegus

Achsooo...jetzt hab ich das verstanden! Also, ich fasse zusammen:

Eröffnungsbilanz:

  • Aktiva
  • Bank 90.000€
  • Kasse 60.000€
  • Insgesamt: 150.000€
  • Passiva
  • Eigenkapital 150.000€
  • Insgesamt 150.000€

GuV:

  • Aufwände:
  • Personalkosten für 12 Monate 30.000€
  • Betriebskosten für 12 Monate 36.000€
  • Einkaufswert Waren 50.000€
  • Einkaufswert Waren 6.000€
  • Erträge:
  • Restaurantumsatz 90.000€
  • Gemeindefest 6.000€

Jahresverlust: 96.000€ - 122.000€ = -26.000€

Schlusskapital: 150.000€ -26.000€ = 124.000€

Die Schlussbilanz muss ich dann noch neu machen. Das mache ich morgen Mittag. Ich kann mich nur jetzt schonmal sehr herzlich bedanken für die riesen Hilfe und die Gedult immer auf so viel Rückfragen zu antworten und zu verstehen, was ich überhaupt meinte :-))

kegus  17.04.2024, 10:10
@Smiley38

Sehr gerne. Die letzten Zahlen sehen gut aus. Die Bilanz bekommst Du sicher auch noch hin.

Smiley38 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 16:02
@kegus

Ich hab's geschafft!

Meine Schlussbilanz:

  • Aktiva:
  • Geschäftsausstattung 15.000
  • Firmenwagen 25.000
  • Waren 60.000
  • Waren 60.000
  • Waren 45.000
  • Waren 20.000
  • Umsatz 40.000
  • Bank 14.000
  • Kasse 65.000
  • Insgesamt: 344.000
  • Passiva
  • Schlusskapital 124.000
  • Kredit 60.000
  • Kredit 160.000
  • Insgesamt: 344.000

Nun noch eine letzte Sache: Die Betriebskosten und die Personalkosten habe ich, ohne sie in die Bilanz zu schreiben, von der Bank abgezogen. Im Text steht nämlich nicht drin, ob diese von Bank oder Kasse abgerechnet werden. Ist das so in Ordnung? Und kommen diese Kosten dann ebenfalls als Punkt in die Bilanz, oder lass ich das Geld so wie oben einfach "stillschweigend" von der Bank verschwinden?

Das gleiche mit dem Umsatz. Soll der auch "stillschweigend" auf die Bank oder so wie oben als Punkt aufgeführt werden?

Smiley38 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 16:07
@Smiley38

Weiter oben meinten Sie, dass auf der Aktiv-Seite 5 Punkte und auf der Passiv-Seite 3 Punkte stehen. Daher gehe ich davon aus, wenn man alle Waren als 1 Punkt zusammen fasst, dass Umsatz und die Betriebs-/Personalkosten nur auf der Bank verrechnet werden ohne in der Bilanz zu stehen, richtig?

kegus  17.04.2024, 16:49
@Smiley38

Die Bilanzsumme ist schon mal richtig, die Passivseite auch. :-)

Anmerkung zu den Passiva: der Warenkredit würde als Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen (Vbl. LuL) ausgewiesen, der Bankkredit als langfristige Verbindlichkeit/Bankverbindlichkeit. Aber das sind Feinheiten, die Du sicher nicht wissen musst.

Die Betriebskosten und Löhne verschwinden natürlich nicht einfach so. Du hast recht, da sagt die Aufgabenstellung nichts dazu, was ich nicht gut finde. Üblicherweise würden derartige Kosten per Bank bezahlt also habe ich das auch so angenommen. Sie verschwinden auch nicht stillschweigend von der Bank, die Buchungssätze lauten 'Lohn an Bank' und 'Miete an Bank'. Damit hast Du jeweils eine Buchung 'Aufwand an Bank'.

Auf meiner Aktivseite stehen als Positionen Sachanlagen/Kfz/Warenbestand/Bank/Kasse.

Das fällt mir jetzt erst auf, dass Dir das mit den Buchungssätzen wohl auch nicht so klar ist, oder? Sonst hättest Du sicher gemerkt, dass die Bestände bei Waren/Kasse/Bank nicht stimmen. Insgesamt stimmt es, aber die Zuordnung nicht.

Ich schreib es Dir im Ganzen mal auf, was nach der EB passiert:

WEK I Bank 60.000
AV I Kasse 15.000
WEK I Vbl. LuL 60.000
Kfz I Bank 25.000
WEK I Bank 45.000

Bank 120.000 I Bankvbl. 160.000 das ist ein Buchungssatz
Kasse 40.000 I mit 2 Konten auf der Soll-Seite

WEK I Kasse 20.000
Kasse I WVK 6.000
Bank I WVK 90.000
Lohn I Bank 30.000
Miete I Bank 36.000 vereinfacht zusammengefasst, würde man mtl. machen

Ein Buchungssatz ist immer Soll an Haben. Eine Erhöhung von Aktiva erfasst man auf der Soll-Seite, eine Minderung entsprechend auf der Haben-Seite. Bei Passiva umgekehrt. Aktiva=Soll=Vermögensmehrung, Passiva=Haben=Vermögensminderung, mal ganz grob zum Merken.
Da ein Bankabgang auf der Haben-Seite erfasst wird, muss eine zugehörige Aufwandsbuchung logischerweise dann auf die Soll-Seite. Bei der GuV dreht sich das eben gesagte also quasi um. Da kommen die Aufwendungen auf die Soll-Seite, die Erträge auf die Habenseite. Das ganze ist die Essenz der doppelten Buchhaltung. Einfach und logisch, wenn man es erst einmal verstanden hat. (Ich vermute, ich hab jetzt komplett für Verwirrung gesorgt :D )

Hieraus ergibt sich für

WEK 60.000+60.000+45.000+20.000=185.000 eingekauft,
davon Waren im Einkaufswert von 6.000+50.000=56.000 verkauft ergibt Bestand 185.000-56.000=129.000
verbleibender WEK in der GuV 185.000-129.000=56.000

WVK 6.000+90.000=96.000

Bank 90.000 (EB) -60.000-25.000-45.000+120.000+90.000-30.000
-36.000=104.000

Kasse 60.000 (EB) -15.000+40.000-20.000+6.000=71.000

und den Rest hast Du ja selbst schon

weitere Anmerkung zum WEK: man kann in der GuV den gesamten eingekauften Betrag stehen lassen auf der Soll-Seite mit 185.000; die in den Bestand zu buchenden Waren würden dann als Ertrag aus Bestandsveränderung mit 129.000 auf der Haben-Seite ausgewiesen, ergibt per Saldo auch wieder 56.000 WEK (das ist die übliche Variante bei einer richtigen Buchhaltung)

Wenn noch Fragen sind, gerne. Aber bleib ruhig beim "Du" ;-)

Smiley38 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 17:04
@kegus

Vielen Dank! Die Feinheiten (vbl. LuL und langfristig Verbindlichkeit) helfen mir tatsächlich. Einfach vom Wissen her, das haben wir mal angesprochen. Langfristige Verbindlichkeiten gehen sind doch <5 Jahre, richtig? Woran erkennt man das in dieser Aufgabe?

Und ebenfalls richtig: Zum Thema Buchungssatz haben wir nie eine Vorgehensweise geübt bzw. überhaupt angesprochen, dass und wann man es benötigt. Ich habe schon vorher mein Bestes gegeben, um mir im Internet weiter zu helfen, aber Erklärungen findet man immer nur in einzelnen Puzzleteilen und da fehlt oft der Zusammenhang zum Rest. Deshalb war mein letzter Ausweg hier zu schreiben und ich hab um ehrlich zu sein nicht mit viel kostruktiver Hilfe gerechnet. Aber siehe da, ich hab mehr Hilfe bekommen, als ich jemals im Unterricht bekommen würde und sogar noch einiges Neues gelernt. :-) Ich kann mich wirklich nicht genug bedanken!!

kegus  17.04.2024, 17:13
@Smiley38
Langfristige Verbindlichkeiten gehen sind doch <5 Jahre, richtig?

Eigentlich alles, was > 1 Jahr ist. Dann unterteilt man noch mal in verschiedene Laufzeiten, das dient zum einen der Übersicht, zum anderen den Gläubigern für eine bessere Bewertung der Liquidität, das ist aber BWL, da bin ich dann auch raus.

Woran erkennt man das in dieser Aufgabe?

Gute Frage. An der Aufgabe gar nicht, da entsprechende Angaben fehlen. Ich erkenne es aus dem wenigen, das da steht und meiner Erfahrung. Wenn jemand einen Kredit über 160.000 aufnimmt, dürfte dieser eine längere Laufzeit haben. Das wäre ein üblicher Lebenssachverhalt und den habe ich angenommen.

Die Aufgabenstellung ist wie gesagt, nun ja, suboptimal.

Freut mich, wenn ich helfen konnte. :-)

Smiley38 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 18:26
@kegus

Ah ich hab mich mit dem "<" vertan. Auf unserem Infoblatt von unserer Lehrerin steht "Langfristige Schulden: Darlehensschulden mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren" und "Kurzfristige Schulden: Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr, z.B. Vbl. aus LuL"

Die Aufgabenstellungen sind leider immer sehr suboptimal, auch in Klausuren. Hinterher kann man dann 20min lang argumentieren und aus einer "Themaverfehlung" wird doch noch ein Verrechnungspunkt usw. Aber das ist ein anderes Thema :-)

kegus  17.04.2024, 18:32
@Smiley38

Es erschreckt mich schon, dass Du schreibst, dass der Unterricht offenbar so wenig hilfreich ist. Möglicherweise hat die Lehrperson selbst nicht die allermeiste Ahnung vom Stoff. Das wäre bedauerlich, würde mich aber nicht wundern.

Wenn Du Hilfe brauchst, dann melde Dich einfach wieder.