Wertberichtigung BWL?

1 Antwort

Die PWB soll ein allgemeines Ausfallrisiko abbilden. Der Kaufmann darf sich nicht reicher machen als er ist. Daher wird nach den Erfahrungswerten eine PWB gebildet für alle die Forderungen, für die nicht näher bestimmt werden kann, ob sie vollständig eingehen werden oder nicht.

Die Forderung, bei der schon ein konkretes Risiko abzusehen ist, ist gesondert davon zu betrachten. Hier wird dieses konkrete Risiko durch die EWB abgebildet, da es näher bestimmt werden kann als die pauschal zu erwartenden Ausfälle. Dass die EWB 350,00 beträgt, steht ja in der Aufgabe.

Davon nochmals zu unterscheiden ist ein Forderungsausfall. Hierfür müssen bereits konkrete Ausfallgründe vorliegen, z. B. eine Insolvenz. Eine solche Forderung würde dann nicht mehr wertberichtigt, sondern ganz oder teilweise abgeschrieben inkl. Korrektur der USt. (Die Forderung erscheint nur noch mit dem Restwert in der Bilanz, bei Vollabschreibung gar nicht mehr.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Klarisa666 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:21

Danke schön!!

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