Buchungssätze?

2 Antworten

Im Grunde folgt die Einzelwertberichtigung meist auf die zweifelhafte Forderung. Während bei zweiterem noch Unsicherheit herrscht, ob der Schuldner zahlen kann, wird durch die Einzelwertberichtigung ja bereits der Forderungswert buchhalterisch nach unten korrigiert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Klarisa666 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 21:03

Danke !!

kegus  13.07.2024, 21:28

Auch bei einer Einzelwertberichtigung steht der Forderungsausfall noch nicht zweifelsfrei fest. Daher ja die Wertberichtigung wegen des Vorsichtsprinzips, allerdings besteht noch keine Berechtigung zur Korrektur der USt-BMG. Davon zu unterscheiden ist die Forderungsabschreibung, wo schon handfeste Gründe für den Ausfall vorliegen.

Eine zweifelhafte Forderung ist eine Forderung, bei der bereits ersichtlich ist, dass möglicherweise nicht mehr der volle Wert realisiert werden kann, dies steht jedoch noch nicht fest. Buchhalterisch trennt man diese "zweifelhafte Forderung" von den übrigen, noch einwandfreien Forderungen wegen der Transparenz des Abschlusses. Der Betrag, der zweifelhaft ist, wird sodann über eine Einzelwertberichtigung abgeschrieben. Daher hängt eine Einzelwertberichtigung mit einer zweifelhaften Forderung zusammen.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/forderungsberichtigung-91-einzelwertberichtigung_idesk_PI20354_HI9498602.html

Davon zu unterscheiden ist die Pauschalwertberichtigung und insbesondere die Forderungsabschreibung wegen Ausfall.

Bei letzterer sind Ausfallgründe, wie z. B. eine angemeldete Insolvenz bereits eingetreten, hier darf dann auch die USt berichtigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.