Buchhaltung Skonto Verbuchung?
Habe ein kleines Verständnisproblem in Buchhaltung bei der Verbuchung von Skonto als Verkäufer. Laut dem ersten Buchungssatz wird bei der Ausgangsrechnung ja ein möglicher Skontoertrag angeführt, den das Unternehmen dem Kunden zur Möglichkeit stellen würde, wenn er fristgerecht bezahlt. Die Umsatzsteuer entsteht dann aus (Umsatzerlöse + Skontoertrag) * 0,2 richtig?
Nun die Frage im zweiten Buchungssatz wenn der Kunde dann Skonto ausnutzt. Wie ich das verstehe wird der Skontoertrag dann im SOLL wieder ausgebucht, da es ja verwendet wird. Gleichzeitig verringert sich durch den neuen reduzierten Umsatzerlöse ja die UST Schuld, wo dann nur die Differenz im SOLL auszubuchen ist richtig? Vorherige Umsatzsteuer waren ja (808,23 + 25€ (2,5%) * 0,2 = 25€
Wenn ich dann nur mehr die UST von 808,23 berechne würde ich die Differenz zum vorherigen UST Wert im SOLL ausbuchen, da diese ja weniger wird oder? Muss ich dann den Skontoertrag auch anführen im SOLL wenn ich ihn wieder ausbuche weil er ja verwendet wird? Kann mir da vielleicht jemand anhand eines Beispiels mit Zahlen erklären, wie die restlichen Werte dann aussehen, da ich immer auf mir unschlüssige Zahlen komme sodass im unteren Buchungssatz dann SOLL und HABEN betragsmäßig gleich sind. Irgendwo habe ich einen Denkfehler.
2 Antworten
Laut dem ersten Buchungssatz wird bei der Ausgangsrechnung ja ein möglicher Skontoertrag angeführt, den das Unternehmen dem Kunden zur Möglichkeit stellen würde, wenn er fristgerecht bezahlt. Die Umsatzsteuer entsteht dann aus (Umsatzerlöse + Skontoertrag) * 0,2 richtig
Der Kunde zieht das Skonto bei Bezahlung der Rechnung ab. Die USt-Bemessungsgrundlage wird also gemindert.
Man würde doch bei Erstellung der Rechnung die Forderung in voller Höhe einbuchen und demgemäß auch die USt auf die volle BMG ohne Skonto. Erst wenn der Kunde das Skonto auch beansprucht, mindert sich die BMG nach § 17 UStG und es wäre ein Skontoaufwand beim Verkäufer zu erfassen.
Dein erster Buchungssatz ist also die ursprüngliche Verbuchung der Rechnung. Normalerweise halt ohne den separaten Skontoertrag, sondern mit 100% des Erlöses.
Bei Bezahlung der Forderung mit Skonto würde man buchen
Bank 970,00 I Forderungen LuL 1.000,00
Skontoaufwand 25,00 I
USt 5,00 I
Du bekommst ja 3% = 30,00 weniger.
So ist das jedenfalls in Deutschland üblich. Da Du von 20% USt sprichst, geht es wohl um Österreich. Aber die Systematik dürfte nicht so viel anders sein.
Ist mir trotzdem noch nicht 100% klar. Im ersten Buchungssatz buche ich ja eine AR mit
Lieferforderung 1000,00 | Umsatzerlöse 803,33
| Skontoertrag 30,00
| Umsatzsteuer 166,67
Nun im zweiten BS muss ich laut unseren Folien das Skonto im SOLL wieder ausbuchen, sprich:
Bank 970,00 | Lieferforderung 1000,00
Skontoertrag 30,00 (Durch in Anspruchnahme) |
Umsatzsteuer 5,00 (Differenz wegen sinkender Bemessungsgrundlage) |
Ergibt dann im SOLL 1005 und im HABEN 1000 ? Wo ist da der Denkfehler? Umsatzsteuer sollte ja passen, da nur Differenz zur vorherigen BGL, Skonto sind ja 30€ bei 3% von 1000€ und Bank gehen dann die 1000-30 = 970€ oder?
Ich glaube mein Fehler lag daran, dass ich Brutto/Netto nicht 100% richtig berücksichtigt habe. Ich muss aus 30€ vom Skonto noch UST abziehen, dann bin auf 25€. Sehe ich das richtig?