Hallo!

Wir planen ein Grundstück zu erwerben und haben hier Summe x plus Erschliessungskosten.

Nun sprengen diese Erschliessungskosten meines Erachtens jeglichen Rahmen, da Ausgrabungskosten der Gemeinde hier aufgeschlagen werden.

Nun meine Frage, ist es rechtens die Ausgrabungskosten hier auf die Erschließungskosten aufzuschlagen oder ist es irgendwo festgeschrieben, das nur Kanal, Wasser, Straße usw. zu den Erschliessungskosten gehören darf?

Vielen Dank im Voraus!

VG Mike