Ich habe mal folgende Frage. Wir haben letztes Jahr in einem Baugebiet ein neues Haus gebaut. Unser Grundstück ist das letzte in der Straße. Und genau das ist das Problem, denn genau auf der Hälfte des Grundstückes unseres Nachbarn endet die Teerstraße und wir haben nur einen Feldweg. Ich dachte mir das spätestens nachdem wir fertig sind mit bauen auch vor unserm Grundstück die Straße hergestellt wird. Unser erfolgte nach einer Genehmigungsfreistellung nach § 63a ThürBO. Das heißt doch das ich ohne Baugenehmigung bauen durfte, da ein B-Plan vorlag und wenn ein B-Plan vorliegt, muss doch das Grundstück komplett erschlossen sein und eine vernünftige Straße haben oder? Jedenfalls wurde mir vom Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, dass ich nur ein Teilerschlossenes Grundstück habe und somit keinen Anspruch auf eine Straße. Stimmt das, bzw. habe ich rechtliche Mittel um eine Straße zu erhalten? Wenn ich moch mehr Infos schreiben soll dann bitte sagen.