Streit um Grundstückseinfriedung?

6 Antworten

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1.

Der Nachbar kann nicht auf Eurem Grundstück bauen, auch keine Einfriedung

2.

Der Nachbar kann auf seinem Grundstück und auf seine Kosten unmittelbar an der Grenze einen Zaun oder eine Mauer errichten, die dem öffentlichen Baurecht entspricht (Landesbauordnung, Bebauungsplan, Ortsbausatzung).

3.

Wenn ihr beide gemeinsam diese Einfriedung bezahlen sollt oder wollt geht das nach BGB und Nachbarrechtsgesetz nur einvernehmlich; wenn ihr Euch nicht einigt kann theoretisch jeder seine eigene Einfriedung unmittelbar neben die des Nachbarn setzen. Entsprechende Vereinbarungen sollten unbedingt schriftlich fixiert werden, insbesondere auch die späteren Unterhaltungskosten.


lazyjo 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 12:26

Danke !!

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lazyjo 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 12:26

Danke !!

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Es gibt ja eine Einfriedungspflicht

Nein, es gibt 15 Einfriedungspflichten, Du musst Dich, informieren, wie es um diese Pflicht in Deinem Bundesland bestellt ist - es sei denn, Du wohnst in Sachsen, dort gibt es so eine Pflicht nicht.

Ich sehe einen 10-cm-Höhenunterschied nicht als unüberwindliches Hindernis an, dort einen Zaun zu bauen,


Seehausen  16.03.2013, 12:04

Nein, es gibt keine generelle Pflicht, sein Grundstück einzufrieden. Nur wenn vermieden werden soll, dass von dort Gefahren ausgehen (Hunde etc.) oder auf dem Grundstück Gefahrenzustände (Gruben etc.) abzusichern sind

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Seehausen  16.03.2013, 13:21
@Mikkey

Wenn Du das genau liest entspricht das genau meinen kurzen Ausführungen. Eine einklagbare Pflicht zur Einfriedung eines Grundstückes besteht nur zur Abwehr von Gefahren.

Im übrigen können in Bebauungsplänen und Ortssatzungen sogar Einfriedungen ausdrücklich verboten sein!

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bauteufel  17.03.2013, 12:03
@Mikkey

Nicht alles was man im Netz findet, stimmt auch so.

In Baden-Württemberg z.B. gibt es KEINE generelle Einfriedungspflicht, es sei denn das Grundstück befindet sich im Aussenbereich und eine Einfriedung wäre zum Schutz des Nachbargrundstücks tatsächlich erforderlich. Das kommt sehr selten vor.

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Schaut einfach in die Festsetzungen für euer Baugebiet, da könnte es in den "Textlichen Fastsetzungen " geregelt sein. Dann einvernehmlich einen gemeinsamen Zaun bauen, mit vorher Festlegung der Kostenaufteilung. Wenn es keine Einigung gibt, dann kann jeder auf seinem Grundstück Einfrieden wie und was er will. Bei 10cm Höhenunterschied könnten beide Parteien ohne Absatz profilieren, so das man dann einen Sockellosen Zaunerrichten könnte.

Wir sollten erst einmal wissen in welchem Bundesland du lebst.

Die jeweiligen Vorschriften sind im Nachbarrecht der Bundesländer geregelt und sehr unterschiedlich.

In Nordrhein-Westfalen z.B. ist eine Grundstücksgrenze gemeinsam einzufrieden wenn es ein Nachbar verlangt. Die Errichtung erfolgt dann unmittelbar auf der Grenze und nicht auf einer Seite. Die Erstellungskosten sowie der Unterhalt müssen anteilig aufgeteilt werden.

Mir ist unklar warum eine Einfriedung wegen 10 cm Höhenunterschied nicht auf der Grenze stehen soll, egal aus was die Einfriedung bestehen soll. Das ist eine Ausrede. Entweder ihr einigt euch auf der Grenze oder es gibt halt keine Einfriedung.

Habt ihr überhaupt schon ein Einvernehmen wie die Einfriedung aussehen soll ? Maschendrahtzaun, Jägerzaun, Hecke, Mauer, Bretterverschlag ? Oder wird euch die Entscheidung über B-Plan oder Gemeindesatzung abgenommen ?

Beispiel NRW:

http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/miete_und_nachbarrecht/nachbarrecht/einfriedung/index.php


lazyjo 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 09:45

Hallo, es sind wohl doch eher 20 cm als 10 cm Höhenunterschied und direkt AUF der Grenzelinie hätte ein Zaun doch gar keinen Halt, oder ?? Vielleicht kann man ja das tiefere Grundstück aufschütten und angleichen .

Gruß, lazyjo...

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bauteufel  18.03.2013, 19:05
@lazyjo

Wieso soll der Zaun auf der Grenze nicht halten ? Und muss es überhaupt ein Zaun sein ?

Für Zaunpfosten bohrt man sowieso Löcher ins Erdreich, in die man die Pfosten einbetoniert. Und dem Loch ist es egal ob der Rand auf der einen Seite höher ist als auf der anderen. Die Unterkante der Zaunfüllung richtet sich dann einfach nach dem höheren Grundstück.

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Wenn der Zanbau auf der Grenze nicht möglich ist, kann er ja auf seinem Grundstück den Zaun errichten oder aufschütten. Google mal Nachbarschaftsrecht.