Hallo,

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, bin der Verzweiflung nahe. Unser Wohnhaus wurde zu DDR-Zeiten gebaut und gewerblich genutz. Vor ca. 15Jahren nahm ich eine gewebliche Umnutzung auf Finanzamt und Gemeinde vor. Nun erhielt ich vor drei Monaten eine Anzeige vom Bauamt. Für mein Haus gibt es keine baurechtliche Nutzungsänderung. Nun habe ich einen komplett neuen Bauantrag gestellt. Dieser ist jetzt soweit in Ordnung. Doch die Wohnzimmeraußenwand mit zwei Fenstern befindet sich zu nah am Nachbargrundstück. Ich habe mein Haus und Grundstück einmessen lassen müssen(Bauantrag). Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 2,40m, um keine Brandwand bauen zu müssen Brauch ich aber Abstand von 2,50m. Nun war ich beim Nachbarn wegen einer Baulast von 6m Länge und 10cm Breite. Nun weiß der Nachbar das wir im Zugzwang sind und stellt schon fast erpresserische Forderungen für die Baulast. Ich möchte aber auch sehr ungern die Wohnzimmerfenster zumauern müssen um die Baugenehmigung zu erhalten. Auf dem Nachbargrundstück stehen Bäume und Wiese. Ein Gebäude befindet sich nicht in unmittelbarer Nähe. Was soll/kann ich tun? Ich habe vor 15 Jahren einfach nicht an eine baurechtliche Nutzungsänderung gedacht da das Gebäund ja schon stand und ich es auch nicht von Baufläche verändert habe, nur innen Bitte hat jemand Rat...