Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze
Rohrbruch - Welche Versicherung haftet

Hallo zusammen,

folgende Problematik liegt vor, zunächst erst mal kurz meine Geschichte:

Vor 1,5 Jahren habe ich ein Haus gekauft. Letzte Woche habe ich mit Hilfe einer Kamera festgestellt, dass unter der Garage mehrere Brüche im Abwasserrohr sind. Auf die Idee mit der Kamere bin ich gekommen, da auf einmal in einer der Garagen (Doppelgarage) der Boden weggebrochen ist. Sieht für mich sehr nach unterspült aus. Das Hauptabwasserrohr läuft vom Haus aus unter der Garage entlang zum Kanal, die Garage ist etwa 1,5 m vom Haus entfernt, nur ein schmaler gang trennt Haus und Garage. Ich hoffe ich habe alle nötigen Infos gebracht. Wenn nicht, bitte einfach nachfragen.

Jetzt meine Frage(n):

  1. Ich habe im Internet nachgeforscht. Ich gehe davon aus, dass die Garage auf jeden Fall mit zur Wohngebäudeversichrung zählt. Ist das korrekt?

  2. Auch habe ich herausgefunden, dass die Versicherung ausschließlich nur Brüche von Rohren abdeckt, keine losen Verbindungen oder Wurzeleinwüchse etc. Ist das auch korrekt.

  3. die eigentliche Hauptfrage ist: Ich meine mal gelernt zu haben, dass jetzt noch die Versicherung des Vorbesitzers zahlen müsste (bis zu 5 Jahre), da der Schaden schon vor mehreren Jahren entstanden ist, also weit bevor ich das Haus gekauft habe, selbst wenn die Gewährleistung von Sachmängeln durch den Vorbesitzer im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Davon gehe ich einfach mal aus, da so eine Unterspülung ja nicht von heute auf morgen entsteht.

Ich kann mich auch irren und lasse mich gerne belehren. Ist am Ende doch meine Versicherung zuständig, da der Schaden erst vor eine Woche entdeckt wurde?

Kann mir irgendjemand sagen, ob ich irgendwie die Chance habe den Schaden erstattet zu bekommen? Mit arglister Täuschung oder so brauche ich wohl garnicht anzufangen, wie sollte der Vorbesitzer das Wissen. Ich will das in diesem Fall auch Niemanden unterstellen.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

KnutKnutsen5559

Wohngebäudeversicherung, Haftung, Hauskauf, Rohrbruch, Wasserschaden